Darum bleibt die Fahrt zum Flughafen München erlaubt

Ausnahmen auch für kurze Besuche im Risikogebiet Vorarlberg.
Bregenz Nachdem Deutschland Vorarlberg zum Risikogebiet erklärt hat, gilt: Ohne negativen PCR-Test oder 14-tägige Quarantäne ist eine Fahrt ins Nachbarland nicht mehr möglich. Es gibt aber einige Ausnahmen, etwa im Fall eines geteilten Sorgerechts, bei dringenden medizinischen Behandlungen oder eines nicht unter dem gleichen Dach wohnenden Lebenspartners. Problemlos möglich bleibt die Fahrt zu den Flughäfen in Memmingen oder München. In diesem Fall sei von einer Durchreise auszugehen, erklärt eine bayerische Ministeriumssprecherin auf VN-Nachfrage. „Auch eine Abholung am Flughafen ohne längeren Aufenthalt ist bei sofortiger Rückreise aus Bayern hinaus möglich.“
Auch Berufspendler müssen keine Einschränkungen befürchten. Die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg kommen dem Leben im Grenzgebiet mit einer 48-Stunden-Regelung entgegen. Demnach sind Personen, die sich nicht länger als 48 Stunden im Risikogebiet aufgehalten haben, von der Test- beziehungsweise Quarantänepflicht befreit. Wer in den beiden deutschen Bundesländern wohnt, kann zum Beispiel auch zu einem Verwandtenbesuch nach Vorarlberg kommen, sofern dieser nicht länger als 48 Stunden dauert. Auch eine kurze Einkaufsfahrt oder eine Wanderung sind kein Problem. Bayern hat die Ausnahme vor kurzem aber etwas eingeschränkt. Der Auslandsaufenthalt darf nicht der privaten Teilnahme „an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung“ dienen, hält die bayerische Quarantäneverordnung fest.
Ab 15. Oktober müssen sich Personen aus Risikogebieten digital anmelden, bevor sie nach Deutschland reisen. Details sind noch nicht bekannt. Ausnahmen für Berufspendler und den kleinen Grenzverkehr soll es aber weiterhin geben.