Registrierung im Restaurant per App oder Formular

Politik / 28.09.2020 • 21:00 Uhr
Registrierung im Restaurant per App oder Formular
Wer einen Gastronomiebetrieb in Wien besucht, muss ab sofort seine Daten hinterlassen. Das soll das Contact Tracing erleichtern. APA

Nachbarländer haben schon Erfahrung mit Gästelisten.

wien Seit Montag gilt in Gastronomiebetrieben in Wien eine Registrierungspflicht für Gäste. Ob die neue Vorgabe im Kampf gegen hohe Corona-Infektionszahlen eingehalten wird, bleibt abzuwarten. So berichtete der Gastronomie-Fachgruppenobmann der Wiener Wirtschaftskammer, Peter Dobcak, von einer ersten Blitzumfrage, dass sich nur 60 Prozent der Besucher eintragen wollen.

Pro Gast gibt es ein Blatt, auf dem Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, die Tischnummer sowie Datum und Uhrzeit vermerkt werden. Das ist auch über eine App möglich. Nach Angaben aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) gibt es über die Art der Datenaufnahme keine Vorgaben. Die Betriebe müssen die Unterlagen vier Wochen lang aufbewahren. Die Daten dürfen nur bei einem Infektionsfall herangezogen werden. Weigert sich ein Wirt, drohen Sanktionen. Eine Handhabe gegen Gäste, die falsche Angaben machen, gibt es nicht. Eine Registrierungspflicht soll es auch in den nach der Coronaampel orange eingestuften Regionen Niederösterreichs geben. Wie die VN berichteten, ist Vorarlberg zurückhaltend. Für die Wintersaison gibt es aber bereits Planungen für ein digitales Registrierungssystem. Andere Länder wie Deutschland, Schweiz oder Italien machen schon seit längerer Zeit Erfahrungen mit Gästelisten. Oft setzen die Betriebe auf App und QR-Code, mit dem sich die Menschen online registrieren können.

In Deutschland gibt es in fast in allen Bundesländern eine Registrierpflicht in der Gastronomie. Dass die deutsche Polizei in manchen Fällen im Zuge von Ermittlungen auf Gästelisten zurückgegriffen hat, sorgte im Nachbarland für Aufregung. Zudem geben viele Menschen falsche Namen an. Medienberichten zufolge ergab etwa eine erste Auswertung von Gästelisten aus Bars und Lokalen im Hamburger Stadtteil St. Pauli, dass nur etwa ein Drittel der Daten brauchbar sei. In der Schweiz hängt die Registrierungspflicht vom jeweiligen Kanton ab. In Berner Restaurants gilt sie zum Beispiel für eine Person pro Gruppe. Auch in Zürich oder Basel-Landschaft sind die Gäste dazu angehalten, ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. VN-RAM