Coronagesetze: Regionale Macht wird noch eingeschränkt

Politik / 21.09.2020 • 05:00 Uhr
Coronagesetze: Regionale Macht wird noch eingeschränkt
Am Sonntag wurde ein Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen zum Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Anschober in Umlauf gebracht. REUTERS

Ausgangssperren sollen doch nicht eigenmächtig von Landes- und Bezirkshauptleuten erlassen werden können.
 

Wien Ausgangssperren sind kein Tabu. Daran ändert auch der Abänderungsantrag zu den geplanten Coronagesetzen nichts, den ÖVP und Grüne am Sonntag in Umlauf brachten. Demnach werden vorgesehene Kompetenzen für Landes- und Bezirkshauptleute gestutzt und geplante Einschaumöglichkeiten von Behörden begrenzt.

Damit reagieren die Regierungsparteien auf die teils vernichtende Kritik des ursprünglichen Gesetzesentwurfs. Neos-Gesundheitssprecher Gerald Loacker beanstandete unter anderem, dass Landes- und Bezirkshauptleute eigenmächtig regionale Ausgangssperren verhängen hätten können. Diese Ermächtigung wird nun eingeschränkt, wie der Abänderungsantrag zeigt.

Laut dem Gesetzesentwurf kann der Minister bundesweit verordnen, dass das Verlassen des privaten Wohnbereichs nur noch zu bestimmten Zwecken zulässig ist: Gefahr, Betreuung, Grundbedürfnisse, Job und Aufenthalt im Freien. Der Minister kann dies aber nur tun, wenn er die Zustimmung des Hauptausschusses im Nationalrat erhält, spätestens vier (statt bisher fünf) Tage nachdem die entsprechende Verordnung erlassen wurde.

Wollen Landes- oder Bezirkshauptleute eine Ausgangssperre, sind sie laut Abänderungsantrag von der Zustimmung der jeweils übergeordneten Ebene abhängig. Ausgangssperren müssten Sache des Ministers bleiben, kritisierte Loacker am ursprünglichen Entwurf. Heute, Montag, wird dieser inklusive Abänderungsantrag im Gesundheitsausschuss beraten. Loacker hofft auf „einen Modus, mit dem wir alltagstauglich leben, arbeiten, lernen können“. Was die Regierung bislang vorgelegt habe, sei ein Gesetz zum Absperren, Wegsperren, Zusperren.

Bei dem was präsentiert wurde, bleibt es aber nicht. Eine weitere Änderung ist bei der Einschaumöglichkeit von Behörden geplant. Die Rechtsanwaltskammer sah Berufsgeheimnisse in Gefahr, da Bezirksverwaltungsbehörden berechtigt gewesen wären, vor Ort “in alle Unterlagen Einsicht zu nehmen und Beweismittel zu sichern”, um die Einhaltung von Coronaauflagen zu überprüfen. ÖVP und Grüne wollen den Begriff der einseh- und sicherbaren Unterlagen nun genauer definieren. Sie müssten mit der „Einhaltung von Voraussetzungen und Auflagen nach diesem Bundesgesetz“ in Zusammenhang stehen. So seien Berufsgeheimnisse sichergestellt, heißt es in den Erläuterungen.

Außerdem wird präzisiert, dass nicht alle Veranstaltungen einer Bewilligungspflicht unterworfen werden müssen. So könnte auch die Einhaltung bestimmter Auflagen oder die Einschränkung auf bestimmte Personengruppen ausreichend sein.

Abschließend ist ein früheres Außerkrafttreten des Gesetzes vorgesehen. Ursprünglich sollte es bis Ende 2021 gelten, nun bis Juni  – allerdings mit Vorbehalt. Sofern es aufgrund der epidemiologischen Situation erforderlich sei, könne mittels Verordnung der Bundesregierung ein anderer Zeitpunkt festgelegt werden, spätestens aber der 31. Dezember 2021.