Vor dem Virus sind alle gleich
Am Anfang war alles irgendwie einfach. Zuerst der Schock, als das Coronavirus Anfang dieses Jahres unbeobachtet die österreichischen Grenzen überschritt. Dann die Erleichterung, als das Corona-Quartett der Bundesregierung mit ihren täglichen Auftritten klare Anweisungen gab: Regelmäßig Hände waschen, Mund-Nasen-Schutz korrekt tragen, Abstand mit Babyelefant beachten, nicht ins Gesicht greifen und das Haus verlassen nur aus drei Gründen (oder waren es vier?).
Doch dann stellte sich heraus, dass ein Lockdown zwar effektiv, aber nicht lange durchhaltbar ist. Dass neben dem Schutz der Gesundheit auch ein intaktes wirtschaftliches Leben zählt. Dass zwar Gastronomie, Handel und Bildung unter den Maßnahmen sofort leiden, aber irgendwann auch alle anderen betroffen sind. Nun beginnt der schwierige Teil mit schwer verständlichen Lockerungen, mit Zweifeln an manchen Verordnungen, mit Schielen auf die Unterstützungsleistungen für andere.
Wer darf was?
Heute stellt sich die Situation vollkommen unübersichtlich dar. Wo muss nun Maske getragen werden? In Supermärkten, aber nicht im Fachgeschäft. In Postfilialen, aber nicht in der Trafik, außer die ist Postpartner. Wohin darf die Urlaubsreise gehen? Nach Belgien trotz 300 neuer Fälle pro Tag, aber nicht nach Bulgarien mit „nur“ 115. Was erwartet mich bei der Rückreise? Ein Gesundheitstest an der Grenze, wie die Deutschen Behörden ihren Urlaubern aus Österreich anbieten? Oder überraschendes Homeoffice, wie die Engländer es ihren Rückkehrern aus Spanien aufbrummen? Oder eine rechtswidrige Quarantäne nach einem Zahnarztbesuch in Ungarn, mit der Genehmigung, eine Bank und den Supermarkt zu betreten?
Absurde Unterscheidungen
Und worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen Heiligenblut und St. Wolfgang? Im März mussten in Kärnten Urlauber wie Einheimische 14 Tage ausharren ohne einen einzigen akuten Fall. In Oberösterreich reisen Praktikanten und Urlauber trotz 62 Neuinfektionen munter hin und her. Es gibt noch mehr Absurditäten: So wird in Tirol weiterhin gestraft, wer in Vorarlberg nichts zu fürchten hat. Getestet werden nur Angestellte in Hotels, aber nicht in Jugendherbergen, weil diese keine Wirtschaftskammermitglieder sind.
Worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen Heiligenblut und St. Wolfgang?
Die Pandemie wird uns noch lange begleiten und wir lernen mit ihr zu leben. Dazu sind Differenzierungen notwendig, doch wer Unterschiede macht, muss diese gut begründen. Darauf hat nicht zuletzt der Verfassungsgerichtshof hingewiesen. Die Bürger werden zukünftig kritischer den Einschränkungen in ihren Alltag begegnen und genauere Erklärungen von der Politik verlangen. Klienteldenken, nationale Vorbehalte oder gar regionale Interessen helfen jedenfalls nicht gegen die Pandemie. Das Virus macht keinen Unterschied, die Politik braucht in einem Rechtsstaat zumindest wirklich gute Gründe.
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