Geplante Lecher Luxusmeile wirft Fragen auf

Politik / 22.07.2020 • 21:00 Uhr
Geplante Lecher Luxusmeile wirft Fragen auf
Bau und künftige Nutzung des neuen Lecher Gemeindezentrums hält Land und Gemeinde in Atem.  VN/STEURER

Pläne für den Lecher Gemeindezentrumsbau müssen Prüfung durch das Land standhalten.

Lech, Bregenz Großprojekte wirbeln oft mächtig Staub auf. So auch in Lech, wo die Gemeinde derzeit ein 38 Millionen Euro teures Ortszentrum samt Tiefgarage aus dem Boden stampft. Nachdem bekannt wurde, dass sich der Ka-De-We-Konzern mit dem Immobilientycoon Rene Benko 2500 Quadratmeter Verkaufsfläche sichern will, ist sowohl in Lech als auch bei den Behörden Feuer am Dach. Während in der Gemeinde Lech Handelstreibende gegen die Ansiedlung einer Luxusmeile Sturm laufen und das Langzeitbürgermeister Ludwig Muxel mit einem Protestbrief öffentlichkeitswirksam mitteilten, bleibt auch das Land nicht untätig.

Wie in den VN am Mittwoch berichtet, ist die Gebarungskontrolle mit der Prüfung der Finanzierbarkeit des Großprojekts beschäftigt und die Bezirksbehörde Bludenz nimmt die Rechtmäßigkeit der mit großer Mehrheit beschlossenen Entscheidungen für den Bau unter die Lupe. Ins Rollen gebracht hat die beiden Prüfungen ein Lecher Gemeindevertreter mit mehreren Aufsichtsbeschwerden.

Landesraumplan unabdingbar

Dass die Vergabe der Verkaufsflächen an Benko, der Inhaber und Betreiber des Oberlecher Luxus-Chalet N ist, noch vor der Gemeindewahl am 13. September erfolgen kann, wie Gemeindeoberhaupt Muxel durchblicken ließ, ist mehr als nur fraglich. Für Verkaufsflächen über 600 Quadratmeter muss die Gemeinde Lech um die Erlassung eines Landesraumplans ansuchen. Ursprünglich war stets die Rede von rund 500 Quadratmetern Verkaufsfläche. Diese Größenordnung hätte keine Prüfung erfordert. Nachdem Muxel nun von 2500 Quadratmetern gesprochen hat, steht im Landhaus fest: „Dafür ist ein Landesraumplan notwendig. Die Gemeindevertretung muss bei uns ein Ansuchen einreichen, dann starten wir ein Verfahren“, betont Marco Tittler (VP) als ressortzuständiger Landesrat im Gespräch mit den VN. Liege ein Ansuchen aus Lech vor, so werde ein Auflageverfahren gestartet, das auch die Einholung von Gutachten beinhaltet. Dann tritt der Raumplanungsbeirat auf den Plan, er muss über den Landesraumplan befinden und erteilt der Landesregierung eine Empfehlung. Dass das Prozedere mehrere Wochen oder gar Monate in Anspruch nehmen kann, daraus macht Tittler kein Geheimnis.

„Bei 2500 Quadratmetern Verkaufsfläche ist auch in Lech ein Landesraumplan nötig.“

Marco Tittler, Landesrat

Verträglichkeitsstudie in Arbeit

Stichwort Gutachten: Das Land hat bereits eine Regionalwirtschaftliche Studie bei der Firma Cima in Auftrag gegeben. Im Mittelpunkt steht die fachliche Einschätzung, welche Auswirkungen ein Einkaufszentrum im noch in Bau befindlichen Zentrumsbau hat. Auch die Frage der Strukturverträglichkeit steht dabei im Fokus. Vereinfacht lautet die Frage: Verträgt die Tourismusgemeinde am Arlberg überhaupt ein Einkaufszentrum oder eine Luxusmeile von Ka-De-We in dieser Größenordnung? Dass das Ergebnis dieser Verträglichkeitsstudie auch maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidungsfindung im Raumplanungsbeirat und in der Landesregierung haben wird, liegt auf der Hand.