Diskussion um Ferienhaus im Schutzgebiet dauert an

Für Bauvorhaben in Klostertaler Natura-2000-Schutzgebiet liegen positive naturschutzfachliche Gutachten vor.
Bludenz, Bregenz Die Pläne hatten vor wenigen Tagen für Aufregung und für Diskussionen gesorgt. Wie die VN berichteten, soll im Klostertal auf Bludenzer Ortsgebiet ein Ferienhaus im Natura-2000-Schutzgebiet „Klostertaler Bergwälder“ errichtet werden. Beim Betreiber handelt es sich um Oliver Ladurner, der einst als Landtagsabgeordneter und Obmann der Jungen Volkspartei tätig war. Im Auftrag von Anrainern hat der Dornbirner Rechtsanwalt Karl Schelling die Volksanwaltschaft in Bregenz eingeschaltet. Das Gebiet befindet sich an den Südhängen im Klostertal und besteht seit 1995.
Bodenplatte ohne Bewilligung errichtet
Ende der 1980er-Jahre errichtete der Vater des jetzigen Bauwerbers im Bereich Obere Furkla ohne Bewilligung und Widmung eine Bodenplatte für ein Ferienhaus. Die Arbeiten wurden kurz nach Bekanntwerden eingestellt. Seither ist dort bis heute nur eine auf Luftbildern zu erkennende Bodenplatte, aber kein Ferienhaus. 1993, also fünf Jahre nach Beginn der illegalen Bautätigkeit, widmete die Stadt Bludenz die etwa 50 Quadratmeter große Grundfläche von „Freihaltefläche Landwirtschaft“ in „Baufläche-Wohngebiet/Ferienhaus“ um. Dann wurde es über Jahre hinweg still um die Pläne.
Erst 2015 suchte Ex-Politiker Ladurner um eine Baubewilligung für ein Ferienhaus an gleicher Stelle an. Diese hat er drei Jahren später von der Stadt Bludenz auch bekommen. Anwalt Schelling dazu: „Auffallenderweise verlangte die Stadt keine naturschutzrechtliche Bewilligung mitten im Natura-2000-Schutzgebiet. Das ist nicht nachvollziehbar. Im übrigen hat Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda völlig recht, wenn er meint, dass solche Widmungen verfassungswidrig sind.“ Recherchen der VN ergaben, dass ein naturschutzfachliches Gutachten (Faksimile) von Marlies Sperandio als Amtssachverständige für Natur- und Landschaftsschutz bei der Bezirksbehörde Bludenz vorliegt.
Schutz für gewisse Vogelarten
„Insgesamt ist festzustellen, dass durch das Bauvorhaben und unter der Annahme, dass keine weiteren Bauprojekte folgen werden, keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgebietes und seiner Schutzgüter zu erwarten ist“, heißt es in dem Gutachten vom Oktober 2017. Selbst bei derNaturschutzanwaltschaft stößt das Vorhaben nach einer Prüfung der Faktenlage überaschend auf wenig Kritik: „Das Naturschutz-Gutachten ist für mich nachvollziehbar. Das Gebiet wurde ja speziell für einige Vogelarten wie Wespenbussard, Birkhuhn, Sperlingskauz oder Rauhfußkauz und Schwarzspecht ausgewiesen. Aus dem Gutachten geht auch hervor, dass das Gebäude dann keine Bewilligung braucht, wenn außer der Bodenplatte keine Geländeveränderungen nötig sind“, sagt Naturschutzanwältin Katharina Lins im VN-Gespräch. Nachsatz: „Ob das allerdings so sein wird, weiß ich nicht, üblicherweise braucht ein Haus zumindest einen Zugang und ein bisschen Platz drumherum.“
„Das vorliegende naturschutzfachliche Gutachten ist aus meiner Sicht nachvollziehbar.“
Katharina Lins, Naturschutzanwältin