Harder Grundstücksdeal endgültig erledigt

Nach drittem Rechtsgang klar: Grundstücksverkauf war nichtig, betagter Verkäufer nicht geschäftsfähig
Feldkirch Es war eine beinahe unendliche Geschichte. Urteil, Berufung, Neuverhandlung. Doch nun hat das Oberlandesgericht Innsbruck im dritten Rechtsgang entschieden: „Der Berufung der Beklagten wird keine Folge gegeben“. Das bedeutet, Karl Schelling, Klagsvertreter und Sohn des mittlerweile verstorbenen Grundstücksverkäufers, hat gewonnen. Der Kaufvertrag über das 1600 Quadratmeter große Harder Grundstück ist nichtig. „Das OLG Innsbruck hat nicht einmal einen Monat gebraucht, bis es diese Entscheidung gefällt hat. Aus der Begründung der Berufung kommt die Verwunderung heraus, warum jemand ein Gutachten bekämpft, obwohl fünf Gutachter zum gleichen Ergebnis kommen und auch sonst die Beweisergebnisse eindeutig, wie selten seien. Jetzt hat die Gegenseite überhaupt keine realistische Chance mehr, sondern hat verloren“, ist Schelling, der auf Unwirksamkeitserklärung des Kaufvertrages klagte, erleichtert. In Feldkirch war Richterin Sieglinde Stolz für die Causa zuständig, sie kam großzügig Beweisanträgen nach, um weiteren Anfechtungen vorzubeugen. Nun wird sich der „Schnäppchengrundstückskäufer“ mit dem Urteil abfinden müssen.
Politische Konsequenzen
Die Geschichte fand 2015 ihren Anfang. Ein damals 96-Jähriger verkaufte ein Grundstück in Hard an einen Landwirt. Der Kaufpreis: 50.000 Euro für Bauerwartungsland und Baumischgebiet. Nach entsprechender Widmung wäre der Grund ein Vielfaches wert gewesen. Der Käufer, ein Gemeindepolitiker der ÖVP, argumentierte, der betagte Herr wünschte sich, dass weiterhin Kühe auf der Wiese grasen. Dass der Rentner, einst Techniker, tatsächlich große Sympathie für die Landwirtschaft hatte, bestätigte das Erstgericht. Vertragserrichter des umstrittenen Grundstücksgeschäft war der Rechtsanwalt Matthias Kucera, damals Sozialsprecher der ÖVP im Landtag. Der von den VN aufgedeckte Fall hatte damit auch politisch hohe Wellen geschlagen und schließlich die politische Karriere Kuceras beendet. Der Anwalt ersuchte die Rechtsanwaltskammer, mögliche standesrechtliche Verfehlungen zu prüfen. Die Kammer stellte ein Fehlverhalten fest, Kucera zog Konsequenzen und legte seine Ämter zurück.
Gutachter einig Zeugen wurden einvernommen, fünf Gutachten eingeholt. Die Befragten gaben größtenteils an, dass der betagte Herr damals beispielsweise in technischen Fragen durchaus eloquent referieren konnte. Was andere Themen betraf, meist desorientiert und wirr war. Auch Familienangehörige bezeugten dies. Zunehmend wurde klar, dass der Verkäufer damals die Trageweite seines Handelns nicht überschauen konnte. Die Gutachter bestätigten dies. Zuletzt hatte der Käufer des Grundstücks nochmals versucht, diese in Misskredit zu bringen. „Widersprüchlich, logisch nicht begründet und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechend“, hieß es in der letzten Berufung. Doch das Oberlandesgericht stellte klar fest, dass die Gutachten durchaus lege artis waren. Karl Schelling zweifelte nie am Ausgang des Verfahrens, dennoch ist er erleichtert, dass die Causa erledigt ist