So sieht das Regelwerk für Freibäder aus

Politik / 19.05.2020 • 07:00 Uhr
So sieht das Regelwerk für Freibäder aus
Wer bei einer Rutsche oder einem Sprungturm ansteht, muss einen Meter Abstand halten. APA

Liegefläche bestimmt Besucherzahl. Keine Maskenpflicht in der Dusche.

Wien In zehn Tagen darf in Freibädern wieder geplantscht werden. Auch Saunaanlagen können wieder öffnen. Wie immer ist das mit Auflagen verbunden. Der Mindestabstand von einem Meter sei überall einzuhalten, auch zwischen den Badenden und vor allem an den Beckenrändern und in Nichtschwimmerbecken, schreibt das Gesundheitsressort in seinen Empfehlungen. In den meisten Innenräumen ist mit Ausnahme der Feuchträume ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Sitzgelegenheiten sind nur für Personen mit Einschränkungen vorgesehen. Verstärkte Reinigungs- und Hygienemaßnahmen werden verpflichtend. Die Besucherzahl soll laut Gesundheitsressort im Freibad so beschränkt werden, dass auf zehn Quadratmeter Liegefläche maximal eine Person kommt. Auch in den Becken selbst ist die Schwimmerzahl begrenzt. Pro Kopf sollten mindestens sechs Quadratmeter zur Verfügung stehen. Wer bei einer Rutsche oder einem Sprungturm ansteht, muss einen Meter Abstand halten. Ist das Wasser nicht aufbereitet, darf nur im 30-Sekunden-Takt gerutscht und gesprungen werden. Das Gesundheitsministerium empfiehlt, den Kartenverkauf möglichst vorab und via Internet abzuwickeln. Vor den Ein- und Ausgängen ist die Distanz von mindestens einem Meter mittels Abstandsmarkierungen zu gewährleisten. VN-ebi

Alle Regeln und Empfehlungen für Freibäder, Hallenbäder, Saunalandschaften und Co. finden Sie in den Empfehlungen zur Wiedereröffnung von Einrichtungen nach dem Bäderhygienegesetz und der Bänderhygieneverordnung 2012.