Alle Abgaben bezahlt, aber weniger Familienbeihilfe

Kommission klagt Österreich, da die Republik Leistungen für Kräfte aus dem EU-Ausland kürzte.
Wien Gerade die Coronakrise zeigt, wie wichtig Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland für das soziale und wirtschaftliche Leben in Österreich sind. Erntehelfer wurden eingeflogen, um die 24-Stunden-Betreuung für Pflegebedürftige hat man gezittert. In Vorarlberg mussten 15 Personen aufgrund fehlender Hilfe ins Pflegeheim, bei 44 Betroffenen helfen Angehörige und mobile Dienste mit, die Leistung zu überbrücken. 90 Prozent der Betreuerinnen kommen aus Rumänien, der Slowakei und Ungarn.
Mindestens 60 Euro weniger
Es ist keine zwei Jahre her, dass ÖVP und FPÖ die Familienbeihilfe für Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland kürzten. Leben ihre Kinder nicht in Österreich, bekommen die meisten von ihnen weniger Geld. Die EU-Kommission ortet darin eine Vertragsverletzung und leitete ein entsprechendes Verfahren ein. Am Donnerstag hat sie beschlossen, Österreich wegen der Familienbeihilfe-Indexierung vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen.
Der EU-Kommissionsvertreter in Wien, Martin Selmayr, sagt, dass es die Pflicht der Europäischen Kommission sei, „auf Basis des EU-Vertrages dafür zu sorgen, dass alle Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland fair behandelt werden“. Für Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) ist die Vorgehensweise in Österreich eine Frage der Gerechtigkeit. Es sei fair, die Familienbeihilfe an die Lebenshaltungskosten jenes Landes anzupassen, in dem die Kinder der EU-Arbeitnehmer leben. Die Regierung verspricht sich dadurch Einsparungen von 100 Millionen Euro. Die größten Abstriche müssen Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien hinnehmen. Auch 24-Stunden-Helferinnen in Vorarlberg sind betroffen. Hier sind laut Wirtschaftskammer 3087 Betreuerinnen mit aktivem Gewerbeschein gemeldet. 53 Prozent von ihnen kommen aus Rumänien. Leben ihre Kinder in ihrem Herkunftsland, erhalten die Helferinnen seit 2019 weniger Geld. Es geht um einen monatlichen Verlust von mindestens 60 Euro.

Für in Österreich lebende Kinder liegt der Familienbeihilfe-Grundbetrag für das erste Kind ab der Geburt bei 114 Euro. Dieser steigt mit zunehmendem Alter auf 165 Euro an. Für Rumäninnen wird die Familienbeihilfe um 51 Prozent gekürzt, das heißt auf 56 Euro. Der Höchstbetrag für ein Kind reduziert sich auf 81 Euro. Weniger gibt es auch für das zweite und dritte Kind. Österreicher erhalten zusätzlich sieben beziehungsweise 17 Euro, Rumäninnen 3,5 beziehungsweise neun Euro. Mehr als halbiert werden auch das Schulstartgeld und der Kinderabsetzbetrag. Arbeitnehmer aus der Slowakei erhalten knapp 65 Prozent der Familienbeihilfe und an sie angeknüpfte Leistungen, für Menschen aus Ungarn gibt es 56 Prozent.
Ungleichbehandlung
Laut EU-Kommission ist das diskriminierend. Die Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland würden in vollem Umfang Steuern und Sozialversicherung zahlen, aber weniger bekommen, weil ihre Kinder nicht in Österreich sind. Gleichzeitig gelte die Regel nicht für Österreicher, die im Ausland für eine österreichische Behörde arbeiten und deren Kinder mit ihnen dort leben. SPÖ und Neos schließen sich der Kommissionsmeinung an. Die Klage sei ein Signal der Gerechtigkeit, betont EU-Mandatarin Evelyn Regner (SPÖ). Neos-Familiensprecher Michael Bernhard hofft, dass diese Regel nicht mehr lange gilt: „Gerade in Zeiten, in denen die Regierung gern die Leistung der Pflegekräfte lobt, sollte sie ihnen nicht auch noch die Familienbeihilfe nehmen.“