Was die „Stopp Corona“-App kann

Wie eine App die Verbreitung des Virus bekämpfen soll.
Wien Die „Stopp Corona“-App des Roten Kreuzes soll eine Art Kontakttagebuch sein. Mittels „digitalem Handshake“ registrieren Nutzer, wen sie zuletzt getroffen haben. Erkrankt eine Person an Covid-19, wird jeder, der in den vergangene 48 Stunden in Kontakt mit ihr war, automatisch benachrichtigt und gebeten, sich selbst zu isolieren. Zur Nutzung der App müssen keine persönlichen Daten angegeben werden. Erst wenn man sich krankmeldet, braucht es die Handynummer. Jene, die in Folge von der Infizierung informiert werden, wissen allerdings nicht, wen die Krankheit getroffen hat, sondern nur, dass es eine ihrer Kontaktpersonen war.
Der Weg zur App
Die App kann über den App- oder Google-Play-Store heruntergeladen werden. In der Einführung wird zugleich der „digitale Handshake“ erklärt. Dieser erfolgt manuell. Das heißt: Wenn sich Person A und Person B treffen, müssen beide die App öffnen und den Kontakt mit Knopfdruck bestätigen. In einer weiteren Ausbaustufe soll rund um Ostern auch eine Automatisierung des digitalen Händeschüttelns möglich sein. Nur optional, also bei Zustimmung.
Sicher und doch kritisch
Experten attestieren der App, die bereits über 100.000 Mal heruntergeladen wurde, Datensicherheit. Dass das digitale Händeschütteln nachverfolgt werden könne, solle aber kritisch beobachtet werden, heißt es in einer Analyse von SBA Research. Demnach ist es theoretisch auch möglich, Betroffene zu identifizieren, sobald sie bei einer Corona-Infektion ihre Handynummer übermitteln. Allerdings würde die Mobilnummer nicht an andere Nutzer weitergegeben. Zu Beginn willigen Nutzer ein, dass das Rote Kreuz personenbezogenen Daten (Kennzahl, Telefonnummer und eine mögliche Coronaerkrankung) zum Zweck der Covid-19-Bekämpfung verwenden darf. Die Einwilligung wird durch Deinstallation der App widerrufen. Bereits verarbeitete Daten werden dadurch aber nicht gelöscht. Lisa Seidl, Juristin der Datenschutzorganisation Epicenter Works, hält die App für weitgehend unbedenklich, vor allem, weil alles auf Freiwilligkeit basiere. „Eine Schwierigkeit ist aber, dass die App ab 14 Jahren verwendet werden kann.“ Das sei nur zulässig, wenn die Datenverarbeitung keine Gesundheitsdaten betreffen. Die User müssten also mindestens 18 Jahre alt sein oder die Zustimmung der Eltern erhalten.
Die Notwendigkeit
Wissenschaftler von der Universität Wien, der MedUni Wien und Österreichischen Akademie der Wissenschaften erklärten in einem Expertenpapier, dass weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung des Virus notwendig sein werden. Dazu zähle neben einem besonderen Schutz von Risikogruppen und dem Tragen von Masken in der Öffentlichkeit auch das „Tracking der Kontakte von Infizierten in den Tagen vor dem Test mit Hilfe von Handydaten.“