Erschwerniszuschlag für Handelsangestellte?

“Wir erwarten mehr als nur ein Danke”, sagt Gewerkschafter Dürtscher. Arbeitsrechtsexperte ortet Handhabe per Generalkollektivvertrag.
Wien Die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft muss auch während des Coronavirus-Notbetriebs aufrechterhalten werden. Dafür braucht es einen Kraftakt, unter anderem von Ärztinnen und Ärzten, Pflegepersonal, Einsatzkräften und Menschen, die in der öffentlichen Versorgung tätig sind. Etwa in Apotheken, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Lebensmittelhandel.
Noch keine zusätzliche Abgeltung
Wie stark die Belastung werden kann, zeigte sich in den vergangenen Tagen nicht nur in den Spitälern, sondern auch im Supermarkt. Die Handelsangestellten waren aufgrund der Hamsterkäufe massiven Belastungen ausgesetzt. Aktuell können sie – anders als andere Berufsgruppen – soziale Kontakte in ihrer Tätigkeit kaum reduzieren. Eine zusätzliche Abgeltung bekommen die Angestellten dafür aber nicht. Es gibt weder eine Gefahren- oder Erschwerniszulage in ihrem Kollektivvertrag noch einen gesetzlichen Anspruch darauf.
Karl Dürtscher, Bundesgeschaftsführer der Gewerkschaft für Privatangestellte, fordert eine Lösung für all jene Beschäftigten, die aktuell unter erschwerten Bedingungen arbeiten müssen: „Wir erwarten uns mehr als nur ein Danke.“ Das Gefährdungspotenzial sei je nach Region zwar unterschiedlich, die Belastung aber einheitlich gegeben, sagt er den VN. Die Leistungen der Betroffenen müssten entsprechend honoriert werden. In welcher Form, lässt Dürtscher offen. Dies sei Verhandlungssache. Gespräche dazu habe es unter den Sozialpartnern bislang aber noch keine gegeben. Laut dem Arbeitsrechtsexperten Martin Risak wäre theoretisch eine Zusatzvereinbarung in Form eines Generalkollektivvertrags möglich, wonach jene Beschäftigten, die während der Coronakrise zur Funktionsfähigkeit des Staates beitragen, befristet Zuschläge erhalten. „Das könnte man von heute auf morgen festlegen.“ Die Kosten sollten laut Risak von der öffentlichen Hand beziehungsweise dem geschaffenen COVID-19-Krisenbewältigungsfonds getragen werden.
“Übermenschliche Leistungen”
Ebenso denkbar wäre eine Gesetzesänderung, sagt der Experte. Im Arbeitsministerium heißt es dazu, dass es diesbezüglich noch keinen Austausch gegeben habe. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck antwortet auf die Frage zu möglichen Zulagen: „Im Moment sind so viele Berufsgruppen im Einsatz, die Übermenschliches leisten und das Ganze aufrecht und am Laufen halten. Ihnen gilt unser Dank. Wir haben jetzt ein großes Unterstützungspaket geschnürt, alles Weitere werden wir uns anschauen.“