Coronavirus: Was man bei geplatzten Urlaubsplänen machen kann

Einreisestopp und Reisewarnung: Urlaub wird zunehmend zum Hindernislauf.
Dornbirn Das Coronavirus stellt das gesamte Leben auf den Kopf. Was vor wenigen Wochen noch normal schien, ist derzeit mit vielen Schwierigkeiten verbunden. Reisen zum Beispiel. Das populäre Urlaubsland Italien ist zur Sperrzone erklärt worden. Flug- und Bahnverbindungen sind gekappt, an der Grenze finden Kontrollen statt. Israel hat einen Einreisestopp für zahlreiche europäische Länder verhängt, darunter Österreich. Die USA ziehen nun nach. Für die nächsten 30 Tage dürfen keine Personen aus Europa einreisen. „Es ist wie im Film“, sagt Claudia Berkmann (31). Gemeinsam mit ihrer Frau Lisa (28) wollte die Dornbirnerin in der kommenden Woche nach Miami reisen. Von dort sollte es mit dem Auto weiter Richtung New Orleans gehen. Nun hat das Coronavirus die Pläne des Paares zunichtegemacht. Die Berkmanns rätseln, ob sie zu allem Überdruss auch noch auf den Kosten sitzenbleiben. Die Flüge haben sie schon im Reisebüro gebucht. Unterkünfte und Mietauto wollten sie spontan vor Ort aussuchen.
Die beiden sind nicht die einzigen Betroffenen. Die Arbeiterkammer hat derzeit mit hunderten solcher Fälle zu tun. Zahlreiche Menschen sind verunsichert. Kann man in Zeiten des Coronavirus den geplanten Urlaub überhaupt noch antreten? Soll man? Und muss man im Fall eines Reiserücktritts eine Stornogebühr bezahlen? Allgemeingültige Antworten sind schwierig, gibt AK-Expertin Karin Hinteregger zu bedenken. Immerhin ändere sich die Lage täglich und unterscheide sich auch je nach Land. Bei einem Einreisestopp oder anderen außergewöhnlichen Umständen im Zielland sei es jedenfalls geboten, sofort den Reiseveranstalter zu kontaktieren. Eine kostenlose Stornierung dürfte möglich sein, allerdings nur, wenn der Urlaubsantritt unmittelbar bevorsteht. Hat man erst im Juli einen Aufenthalt in New York gebucht, sieht die Sache anders aus. „Man sollte natürlich laufend die aktuellen Entwicklungen beobachten.“
Es muss ein enger zeitlicher Zusammenhang bestehen.
Karin Hinteregger, AK-Expertin
Hohes Risiko
Für das besonders stark vom Coronavirus betroffene Italien hat das Außenministerium kürzlich eine klare Reisewarnung (Stufe sechs von sechs) ausgesprochen. Das ist ein Rücktrittsgrund. Aber auch in diesem Fall betont die AK-Expertin: „Es muss ein enger zeitlicher Zusammenhang bestehen.“ Dieser besteht nicht, wenn der Urlaub erst im kommenden Jahr stattfinden soll. Auch Individualreisende haben gute Karten, ihr Geld zurückzubekommen, erklärt die AK-Expertin. „Man kann im Fall einer Flugbuchung damit argumentieren, dass die Geschäftsgrundlage weggefallen ist und man daher vom Vertrag zurücktreten kann.“ Immerhin seien viele Flugverbindungen, etwa nach Italien, längst gekappt worden. Entsprechende Musterbriefe, beispielsweise an Airlines, stellt die AK auf ihrer Website bereit.
Am Donnerstag wurden alle Länder weltweit auf ein “Hohes Sicherheitsrisiko” (Stufe vier von sechs) gesetzt. “Wir raten dringend von allen nicht unbedingt notwendigen Reisen ab und rufen dazu auf, nach Österreich zurückzukehren, solange noch Rückreisemöglichkeiten bestehen”, sagte Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP).
Das Ehepaar Berkmann wartet nun erst einmal auf die Antwort des Reisebüros. „Ich hoffe, es gibt eine Lösung“, meint Claudia Berkmann. Ganz aufgegeben haben die Dornbirnerinnen ihre Urlaubspläne noch nicht. „Vielleicht ist es ja noch möglich, kurzfristig umzubuchen.“
Nähere Infos
Hinweise der Arbeiterkammer zum Thema Coronavirus und Reisen gibt es hier.
Hotline: 050 258 4444