Partielle Reisewarnung für Norditalien: Was Reisende wissen müssen

Politik / 26.02.2020 • 09:30 Uhr
Die italienischen Behörden verhängten für elf Gemeinden Ein- und Ausreisesperren. Für sie gilt auch eine partielle Reisewarnung. <span class="copyright">AP</span>
Die italienischen Behörden verhängten für elf Gemeinden Ein- und Ausreisesperren. Für sie gilt auch eine partielle Reisewarnung. AP

Wer kann stornieren? Wer darf noch nach Norditalien?

Wien “Für Italien besteht eine partielle Reisewarnung”, schreibt das österreichische Außenministerium. Für zehn Gemeinden in der Lombardei und eine in Venetien gilt Sicherheitsstufe fünf. Die italienischen Behörden verhängten Ein- und Ausreisesperren. 

Die Verunsicherung ist groß. Das Außenministerium warnt vor Reisen in die am schwersten betroffenen Gemeinden. Wer die Region dennoch besucht, solle größere Menschenansammlungen meiden und hygienische Sicherheitsmaßnahmen strikt einhalten.

Für Urlauber, die ihre Reise stornieren wollen, hat der Verbraucherschutzverein eine rechtliche Einschätzung veröffentlicht. Demnach gilt bei Pauschalreisen: Ohne Reisewarnung kann kostenlos zurückgetreten werden, sollte eine Gefahr über das normale Lebensrisiko hinaus drohen, sagt Verbraucherschützer Peter Kolba. Allerdings müsse bis kurz vor Reiseantritt zugewartet werden. Vorschnelle Rücktritte sind nicht möglich. Auch Umbuchungen müssten angenommen werden, wenn sie zumutbar sind. Individuell Reisende können laut ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner ein Hotel nur kostenlos stornieren, wenn sie dieses wegen Einreisesperren nicht erreichen.

Keine Dienstreise nach Norditalien

Abseits von Urlaubsreisen wird es auch für Geschäftsreisen komplizierter. Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer nicht in Gebiete wie Norditalien, für die eine partielle Reisewarnung besteht, schicken, sagt Gewerkschafts-Chefin Barbara Treiber. Für andere italienische Regionen gilt: Gibt es dort keine Beeinträchtigungen, ist der Arbeitseinsatz höchstwahrscheinlich möglich. Den Arbeitgeber treffen aber Informations- und Schutzpflichten.