Post AG lässt in Sachen Personalvertreter Mähr nicht locker

Streit mit Vorarlbergs Postgewerkschafter geht mit einer Berufung gegen ein Urteil beim Arbeitsgericht in Feldkirch in die nächste Runde.
Feldkirch, Innsbruck Die Post AG macht abermals gegen den Vorarlberger Postgewerkschafter Mähr mobil. Sie hat nämlich eine Berufung gegen ein Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts in Feldkirch eingebracht. Damit eröffneten die Postoberen eine weitere Runde im gerichtlichen Streit mit dem Postpersonalvertreter Franz Mähr, diesmal beim Oberlandesgericht in Innsbruck. Bereits vor zwei Jahren hatte die Post AG Mähr mit einer Klage vor das Arbeitsgericht zitiert und war abgeblitzt. Waren es damals noch Missstände bei der Postzustellung in Vorarlberg, die Franz Mähr in den VN öffentlich gemacht hatte, so geht es im aktuellen Fall um Mobbing-Vorwürfe.
“Kein Kommentar” bei der Post AG
Der Vorwurf: Mähr habe die Teamleiterin in der Zustellbasis Bludenz “durch unqualifizierte Unterstellungen und falsche Anschuldigungen in einem offenen Brief diffamiert und in ihrer menschlichen Würde verletzt”, hieß es in der Klage. Sogar von Mobbing war die Rede. Nach einer erste Runde vor dem Arbeits- und Sozialgericht in Feldkirch sah man das anders und wies die Klage der Post AG zurück. Der offene Brief falle in seine Tätigkeit als Personalvertreter, lautete der Begründung. Bei der Post AG in Wien bestätigte man auf VN-Anfrage die Berufung gegen das Urteil. Mehr wollte Postsprecher David Weichselbaum nicht sagen: “Laufende Verfahren werden nicht kommentiert.” Er vertraue dem Rechtsstaat und sehe das Verfahren gelassen, sagt Mähr und gibt sich kämpferisch: “Ich werde weiterhin meinen Weg gehen und alle Mitarbeiter der Post in Vorarlberg bestmöglich vertreten.”