Damit die Alm nicht zum Disneyland wird

Politik / 16.04.2019 • 19:00 Uhr
Damit die Alm nicht zum Disneyland wird
Politik und Interessenvertreter haben auf das Alm-Urteil mit einem Aktionspaket reagiert. APA

Knigge für Wanderer und Checkliste für Bauern fixiert.

Wien Österreich darf nicht Amerika werden, wenn es um mögliche Schadenersatzansprüche geht, sagt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) bei der Präsentation weiterer Teile ihres Aktionspakets für sichere Almen. Hintergrund ist ein nicht rechtskräftiges Schadenersatzurteil nach einer tödlichen Attacke einer Kuh. “Dieses hat bei den Bauern für viel Verunsicherung gesorgt. Manche haben begonnen, Wegerechte zu entziehen, weil sie Angst vor Schadenersatzforderungen hatten.” Landwirtschaftskammerpräsident Josef Moosbrugger hält fest, dass es für Wanderer bisher eine Art Vollkasko gebe, obwohl sie fremdes Eigentum betreten. Aber eine Alm sei eben kein Disneyland. In Vorarlberg werden laut Moosbrugger 540 Almen von rund 3500 Betrieben bewirtschaftet. Wegerechte seien im Land noch nicht entzogen worden.

Damit für Bauern und Wanderer mehr Sicherheit herrsche, müssen künftig alle Regeln befolgen. Eine Gesetzesänderung soll die Landwirte schadlos halten, wenn sie sich an eine Empfehlungscheckliste halten, wie Moosbrugger erklärt. Demnach wird es im Normalfall nicht nötig sein, Almflächen einzuzäunen; außer die Stellen sind stark frequentiert. Auffälliges Vieh, das wiederholt aggressiv geworden ist, soll gesondert verwahrt werden. “Bei Almen und Weiden mit Mutterkühen ist es nützlich, an markanten Stellen Hinweistafeln aufzustellen”, heißt es auf der Checkliste. Ebenso wird zu einer Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung geraten. Das Land Vorarlberg bietet den Bauern einen Zusatzschutz an.

Für Wanderer gibt es künftig Verhaltensregeln, um den Landwirt bei einem Zwischenfall auch schützen zu können. So wird vorgegeben, den Kontakt zu Weidevieh möglichst zu vermeiden, Tiere nicht zu füttern und Hunde immer an der kurzen Leine zu führen. Diese sollen sofort losgeleint werden, wenn ein Angriff durch ein Weidetier abzusehen ist.

Alpenverein und Touristiker wollen dazu beitragen, die Regeln bestmöglich zu verbreiten. Beide Seiten – Wanderer und Landwirte – müssten sich an gewisse Vorgaben halten, erklärt Alpenvereinspräsident Andreas Ermacora. “Almen sind ein Kulturgut. Es ist wichtig, dass sie erhalten bleiben.”

Das “Alm-Urteil”

Am 28. Juli 2014 ist im Tiroler Pinnistal eine 45-jährige Deutsche, die mit ihrem Hund unterwegs war, von Kühen zu Tode getrampelt worden. Laut Urteil im Zivilprozess muss der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente zahlen. Laut Urteil handelt es sich beim Wanderweg um eine gut frequentierte Gemeindestraße, also keinen kleinen Wanderweg. Der Landwirt hatte zwar Warnschilder aufgestellt, aber erst nach dem Unfall einen Weidezaun. Die Kühe hatten keine Glocken umgehängt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.