Karfreitag. Es ist kompliziert.

Politik / 21.02.2019 • 08:30 Uhr
Ab 14 Uhr soll der Karfreitag künftig ein Feiertag sein. Das wirft viele Fragen auf. APA
Ab 14 Uhr soll der Karfreitag künftig ein Feiertag sein. Das wirft viele Fragen auf. APA

Öffnungszeiten, Kollektivverträge, Gleitzeitregeln: Es ist erst zu klären, wie ein halber Feiertag funktioniert.

Eine völlig unheilige Lösung sei das, sagen die christlichen Gewerkschafter. Die Idee von ÖVP und FPÖ, den Karfreitag ab 14 Uhr zum Feiertag zu machen, nennen sie geradezu lächerlich. Zu viele Fragen blieben offen: Wie werden die Feiertagszuschläge berechnet? Oder wann beginnt der halbe Tag bei Gleitzeitregeln?

Antworten fehlen auch dem Handel. Dürfen die Geschäfte am Karfreitag offen bleiben? Zu welchen Konditionen? Bisher ist Mariä Empfängnis der einzige verkaufsoffene Feiertag in Österreich, für den Handel sei er aber auch der teuerste, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. Er hält eine Ausnahme im Arbeitsruhegesetz sowie dem Öffnungszeitengesetz für möglich. Ähnliche Zuschläge wie am 8. Dezember lehnt Will aber ab. Derzeit gibt es das doppelte Gehalt und zusätzlichen Zeitausgleich.

Die Regierung macht sich nun auf Lösungssuche. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) hat sich am Mittwoch mit Experten beraten. Noch am Dienstag haben ÖVP und FPÖ bereits einen Antrag in den Sozialausschuss eingebracht, der notwendige Änderungen folgender Regelungen vorsieht: Arbeitsruhe-, Bäckereiarbeiter-, Feiertagsruhe-, Landarbeits- sowie Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz. Inhaltliches bleibt offen. Lediglich technische Änderungen sind enthalten. Ziel ist nur, dass die Koalition den noch zu befüllenden, aber schon beschlossenen Antrag auf die Tagesordnung des anstehenden Nationalratsplenums bringen kann.

Die Gesetzesänderung ist auf Grund eines Urteil des Europäischen Gerichtshofs erforderlich. Dieser ortet in jener Bestimmung eine Diskriminierung, wonach der Karfreitag nur für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten ein Feiertag ist. Mit dem Feiertag für alle – ab 14 Uhr – will die Regierung die Diskriminierung beseitigen. Neben den gesetzlichen Bestimmungen schreibt allerdings auch der Generalkollektivvertrag fest, dass der Karfreitag für Zugehörige bestimmter Religionsgemeinschaft ein ganztägiger Feiertag ist. Kann die Bundesregierung in diesen oder einzelne Branchenkollektivverträge eingreifen? Ja, sagt Arbeitsrechtsexperte Martin Risak. Das Gesetz stehe schließlich über dem Kollektivvertrag. Ein Eingriff müsse aber ausdrücklich erfolgen. “Am einfachsten wäre es wohl, ins Gesetz zu schreiben, dass davon abweichende Regelungen in kollektiven Rechtsquellen oder Arbeitsverträgen selbst dann unzulässig sind, wenn sie für Arbeitnehmer Günstigeres vorsehen. Bestehende Regeln treten außerdem außer Kraft. Das wäre freilich ein massiver Eingriff in die Kollektivvertragsautonomie.” Die Regierung habe davon auch beim Arbeitszeitgesetz 2018 abgesehen, sagt Risak: “Hier hat man vielmehr klargestellt, dass günstigere Bestimmungen aufrecht bleiben.” Das entspreche der Tradition des Arbeitsruhegesetzes.

Arbeitsrechtsprofessor Gert-Peter Reissner erklärt der “Presse”, dass der Karfreitag Protestanten, Altkatholiken und Methodisten als ganzer Feiertag zustehe, so lange er im Generalkollektivvertrag verankert sei. Die anderen Beschäftigten müssten künftig bis 14 Uhr arbeiten, wären benachteiligt und könnten erneut darauf klagen, dass sie den ganzen Tag frei bekommen.