Die Sicherheit geht vor: Stromer brauchen Sound

Seit 1. Juli gilt die Lärmpflicht für Elektroautos.
Wien Seit Neuestem muss in neuen Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein akustisches Warnsignal installiert sein. Das System AVAS steht für Acoustic Vehicle Alerting System. Hintergrund ist eine Verordnung des EU-Parlaments, das mit dieser Maßnahme Fußgänger und Radfahrer schützen will. So müssen neu typisierte E-Autos bis zu einem Tempo von 20 km/h ein Warngeräusch von sich geben, das eine ähnliche Charakteristik wie ein Kfz mit Verbrennungsmotor hat. Außerdem soll durch Lautstärke- und Frequenzänderung hörbar sein, ob ein Fahrzeug beschleunigt oder bremst. Der ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zur neuen Verordnung.
Betrifft diese Neuerung alle E-Autos, die im Straßenverkehr unterwegs sind?
Hoffer Nein. Die Verordnung verpflichtet die Ausrüstung mit AVAS nur bei Fahrzeugen, die ab dem 1. Juli 2019 typisiert werden. Das heißt, dass die meisten E-Autos, die davor zugelassen wurden und das System nicht verbaut hatten, weiterhin geräuschlos unterwegs sein werden und auch nicht nachgerüstet werden müssen.
Machen Elektroautos mit dem System auch im Stand Geräusche?
Hoffer Nein. In der Verordnung ist nur vorgeschrieben, dass die Fahrzeuge zwischen dem Anfahren und einer Geschwindigkeit von 20 km/h ein Schallzeichen erzeugen müssen.
Weshalb nur bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h?
Hoffer Ab Geschwindigkeiten über 20 km/h ist das Abrollgeräusch der Reifen bei modernen Fahrzeugen meistens lauter als der Motor selbst. Ein zusätzlicher Sound darüber hinaus ist für die Verkehrssicherheit nicht mehr relevant und würde lediglich mehr Lärm erzeugen.
Kann das System vom Fahrer deaktiviert werden?
Hoffer Ja. Das Acoustic Vehicle Alerting System muss mit einem für den Fahrer leicht erreichbaren Schalter ausgestattet sein, der die Aktivierung bzw. Deaktivierung ermöglicht. Beim Neustart des Fahrzeugs muss das System immer automatisch aktiviert sein.
Wie klingen die Geräusche?
Hoffer Das Schallzeichen sollte eindeutig auf das Fahrzeugverhalten (Beschleunigen, Bremsen) hinweisen und muss mit dem Geräusch eines Verbrenners der gleichen Fahrzeugklasse vergleichbar sein. Die Hersteller nutzen diese neue Möglichkeit, um ihre Fahrzeuge durch eigene Sounds erkennbar zu machen. Aber auch die Vereinten Nationen haben eine Empfehlung veröffentlicht.