Richtwertsteigerung ab April

Miete / 30.03.2017 • 12:59 Uhr
Die gesetzliche Mietrichtwerterhöhung tritt mit einem Jahr Aufschub nun in Kraft. Foto: Shutterstock
Die gesetzliche Mietrichtwerterhöhung tritt mit einem Jahr Aufschub nun in Kraft. Foto: Shutterstock

Preise Die letztes Jahr verschobene Mietrichtwerterhöhung tritt heute, am 1. April, in Kraft.

Nach dem Aufschub im Jahr 2016 werden die Richtwerte für Mieten nun angehoben. Künftig soll wieder ein zweijähriger Anpassungsrhythmus zur Anwendung kommen. Die Richtwertmiete setzt sich zusammen aus dem Richtwert selbst sowie den Zu- + Abschlägen und unter Umständen dem Lagezuschlag. Das Richtwertgesetz regelt Altbaumietverträge, die ab 1. März 1994 abgeschlossen wurden. Es gilt aber auch in Wiener Gemeindewohnungen mit Mietverträgen ab 2004. Zwei Drittel der Haushalte, die diesem Mietensystem unterliegen, befinden sich in Wien. Wirksam werden kann eine Erhöhung bei laufenden Verträgen nur, wenn darin eine Wertsicherungsklausel enthalten ist, ansonsten gilt sie nur für Neuverträge.

Höchste Richtwerte im Westen

Im Gesetz heißt es dazu: „Die mietrechtliche Normwohnung ist eine Wohnung mit einer Nutzfläche zwischen 30 und 130 Quadratmetern in brauchbarem Zustand, die aus Zimmer, Küche (Kochnische), Vorraum, Klosett und einer dem zeitgemäßen Standard entsprechenden Badegelegenheit (Baderaum oder Badenische) besteht, über eine Etagenheizung oder eine gleichwertige stationäre Heizung verfügt und in einem Gebäude mit ordnungsgemäßem Erhaltungszustand auf einer Liegenschaft mit durchschnittlicher Lage (Wohnumgebung) gelegen ist.“

Die neuen Mietrichtwerte ab 1. April in Vorarlberg betragen in Euro je m2 neu 8,57 statt wie bisher 8,28. In anderen Bundesländern liegen die Richtwerte niedriger: Salzburg 7,71, Steiermark 7,70, Tirol 6,81, Kärnten 6,53, OÖ 6,05, NÖ 5,72, Wien 5,58 und Burgenland 5,09.

Weitere Infos auf
www.ris.bka.gv.at