Brandschutz in Tiefgaragen

Sicherheit. Die Tiefgarage darf nicht als Lagerfläche für Hausrat missbraucht werden.
Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist der Zweck von Sammelgaragen in Wohnanlagen klar definiert: „Ein Abstellplatz für ein Kraftfahrzeug ist eine – etwa durch Bodenmarkierung – deutlich abgegrenzte Bodenfläche, die ausschließlich zum Abstellen eines Kraftfahrzeugs gewidmet ist …“ Aufgrund der Brandschutzbestimmungen ist in Hausordnungen festgehalten, dass „die Tiefgarage kein Lagerplatz ist“, da Brandereignisse durch gelagerte Zeitungen und Kartons, Hausmüll, Möbel oder Flüssiggas-
flaschen massiv beschleunigt werden können. Für Tiefgaragen gelten umfassende Vorschriften für eine möglichst sichere Bauausführung. Ab einer bestimmten Größe sind in der OiB-Richtlinie 2.2 zum Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks Brandmelder oder sogar Sprinkleranlagen zwingend vorgeschrieben.
Was ist geduldet?
Ein Satz Autoreifen ist meist überall geduldet, alle anderen brennbaren oder leicht entzündlichen Materialien haben beim Garagenstellplatz oder auf Parkdecks nichts verloren. Auch das formschöne Mülltrennsystem, die zwischengelagerte Matratze, Campingartikel oder das Altpapierlager sind in der Gemeinschaftsgarage von Wohnanlagen nicht geduldet. Die Hausverwaltung muss Sorge dafür tragen, dass Mieter die diese Vorschriften nicht einhalten, dazu bewegt werden, ihren Garagenplatz leerzuräumen. Wird ein Brandereignis durch Lagerungen begünstigt, könnten auf aufräumsäumige Mieter Schadenersatz-
ansprüche zukommen.
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www.brandverhuetung.at