Über die Erhaltungspflichten

Miete / 11.01.2017 • 16:33 Uhr
Die Fassade fällt – als allgemeiner Teil des Hauses – in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters.
Die Fassade fällt – als allgemeiner Teil des Hauses – in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters.

Mietrecht. Immer wenn ein Schaden im Haus auftritt stellt sich die Frage, wer die Erhaltungspflicht trägt.

Die Mietervereinigung hat das Thema schlüssig zusammengefasst: Laienhaft gesagt ist der Vermieter im Bereich des Mietrechtsgesetzes für die Erhaltung des Außenhaut des Gebäudes und Abwendung von Gefahren zuständig. Der Hauseigentümer ist verpflichtet, das Gebäude in brauchbarem, ortsüblichem Zustand zu erhalten und dafür zu sorgen, dass Mieter ihre Mietrechte ungestört ausüben können. Dazu gehört die Erhaltungspflicht der allgemeinen Teile des Hauses außen sowie ernste Schäden innerhalb der Wohnungen bzw. die Abwendung von Gesundheitsgefährdungen.

Die Erhaltungspflicht des Vermieters umfasst

– die allgemeinen Teile des Hauses zum Beispiel Dach, Fassade, Mauern, Außenfenster, Außentüren, Stiegenhaus, Leitungen etc.

– die Mietgegenstände unterliegen dann der Erhaltungspflicht des Vermieters, wenn

a) ein ernster Schaden vorliegt (z. B. Wasserrohrbruch, unter Umständen Schimmelpilz an den Wänden, undichte bzw. lebensgefährliche Leitungen) oder

b) eine freie Wohnung vor der Wiedervermietung in einen brauchbaren Zustand gebracht werden muss.

Auch die Gemeinschaftsanlagen wie Zentralheizung, Lift, Sauna, Garten, Waschküche etc. unterliegen den Erhaltungspflichten. Ebenso ist die Erfüllung (neuer) Verwaltungsvorschriften (z. B. Kanalanschluss etc.) und Energiesparmaßnahmen (z. B. Wärmeschutzfenster) ein Thema der Erhaltungspflichten. Die Kosten werden in der Regel aus den Mietzinsreserven bzw. den laufenden Mietzinseinnahmen finanziert. Bei besonders dringlichen Reparaturen können die Mieter durch eine gerichtlich einzubringende einstweilige Verfügung oft eine schnellere Durchsetzung erwirken. Allerdings kann der Instanzenweg bis zum OGH gehen. Arbeiterkammer und Mietervereinigung informieren dazu.

Weitere Infos auf
www.help.gv.at