Wenn Lichterketten nerven

Weihnachtsschmuck. Die Weihnachtsbeleuchtung entzückt nicht alle Nachbarn in gleichem Maß.
Der Trend, seinen Balkon mit Weihnachtsmännern und blinkenden Lichterketten zu drapieren, ist längst aus den Vereinigten Staaten auch in Europa gelandet. In Österreich gibt es dazu noch keine Rechtsprechung, der Deutsche Mieterbund hat einige Tipps, was für eine gute Nachbarschaft in der Vorweihnachtszeit zu beachten wäre, zusammengefasst: Das Anbringen einer Lichterkette im Balkonbereich ist grundsätzlich im vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung inkludiert. Der Vermieter kann die Beseitigung einer Lichterkette nicht verlangen, auch wenn der ästhetische Gesamteindruck des Hauses durch die Lichterkette negativ beeinflusst wird. Lichterketten und Weihnachtsschmuck sind grundsätzlich erlaubt, wenn sie sicher installiert sind, die Hausfassade nicht beschädigt wird und Nachbarn nicht übermäßig gestört werden. Wird durch grell blinkende und ständig flackernde Weihnachtsdekoration ein Nachbar am Schlaf gehindert, kann er gegen diese Form von Zwangsbeleuchtung vorgehen und verlangen, dass die Lichter ab 22 Uhr ausgeschaltet werden.
Treppenhausdekoration
Wenn ein Mieter das gesamte Treppenhaus von oben bis unten nach seinem Gusto weihnachtlich dekoriert, müssen Nachbarn oder der Vermieter dies nicht ohne Weiteres tolerieren. Sie können die Entfernung der Dekoration fordern. Hingegen kann niemand daran Anstoß nehmen, wenn ein Mieter seine eigene Wohnungstür mit bunten Adventkränzen oder Weihnachtskugeln schmückt. Wie überall gilt: Am besten miteinander reden und auf etwaige Störfaktoren wie zu intensive Lichtentwicklung etc. hinweisen. Dann klappt es auch weiter mit der guten Nachbarschaft.
Weitere Infos auf
www.mietervereinigung.at