Wer zahlt die Sicherheitstüre?

Schutz. Mit dem Einbau einer Sicherheitstüre erhöht man seine persönliche Sicherheit.
Doch wer trägt die Kosten dafür? Vorderhand der Mieter. Dieser muss, wenn er eine Sicherheitstüre wünscht, die einwandfreie Ausführung gewährleisten und sämtliche Kosten tragen. Dabei kann er einen Einbau sogar ohne Zustimmung des Vermieters durchführen lassen. Ein aliquoter Kostenersatz ist unter gewissen Voraussetzungen erst beim Auszug möglich: Wird der Einbau einer Sicherheitstüre mit öffentlichen Mitteln gefördert, kann der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses einen Teil seiner Aufwendungen beim Vermieter geltend machen. In der Praxis werden bei vielen Wohnungssanierungen mittlerweile Sicherheitstüren eingebaut. Der technische Standard hat sich im Lauf der Zeit ebenfalls verbessert. Der Einbau trägt einem allgemein gestiegenen Bedürfnis nach Sicherheit Rechnung. Zudem stellt eine Sicherheitstür einen über die Mietdauer hinaus wirksamen objektiven Nutzen für potenzielle Nachmieter dar.
Ersatzfähige Verbesserung
Nach dem Mietrechtsgesetz kann der Mieter einer Wohnung für Aufwendungen, die zu einer wesentlichen Verbesserung führten und langfristig wirksam und von Nutzen sind, bei Beendigung des Mietverhältnisses einen aliquoten Anteil der Aufwendungen geltend machen. Jedoch sind nicht alle Veränderungen und Verbesserungen des Mietgegenstandes ersatzfähig. Die ersatzfähigen Aufwendungen sind einerseits konkret im Mietrechtsgesetz bezeichnete Maßnahmen wie z. B. die Errichtung einer sanitären Anlage. Ersatzfähig sind auch insbesondere solche, die von einer Gebietskörperschaft aus öffentlichen Mitteln gefördert worden sind.
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www.mietervereinigung.at