Wer zahlt Schlüsseldienst?

Rechnung. Wer übernimmt die Kosten, wenn das Wohnungstürschloss defekt ist?
Wenn eine Tür vom Schlüsseldienst geöffnet werden muss, ist das in manchen Fällen Sache des Vermieters. Das Szenario: Ein Mieter kommt nach Hause und will seine Wohnungstüre öffnen. Der Schlüssel passt, alles scheint wie gewohnt, doch das Schloss will sich auch nach mehreren Versuchen nicht öffnen. Möglicherweise kann mit einem Zweitschlüssel, der bei Nachbarn, Familienmitgliedern oder Freunden deponiert wurde, Abhilfe geschaffen werden – doch manchmal funktioniert auch dieser nicht, z. B. wenn ein Schlüssel abgebrochen ist, muss ein Experte ran: Ein klarer Fall für den professionellen Schlüsseldienst. Stellt der Techniker vom Schlüsseldienst fest, dass die Schlüssel passen, aber das Schloss und die Schlüssel stark abgenutzt sind und darum ihre Funktion verweigern, ist der Vermieter in der Pflicht.
Vermieter übernimmt Kosten
Nach Möglichkeit sollte der Vermieter oder die Hausverwaltung über die Beauftragung des Schlüsseldienstes informiert werden. Manchmal ist dies nicht möglich, weil es sich um eine nächtliche Stunde oder einen Notfall handelt. Dann braucht es nicht notwendigerweise die vorhergehende Zustimmung des Vermieters. In jedem Fall sollte man jedoch sichergehen, dass der Schlüssel, der im Schloss steckt, auch wirklich der richtige ist, denn manchmal passen auch andere Schlüssel ins Schloss, lassen sich aber natürlich nicht sperren. Der Vermieter kann im Nachhinein verpflichtet werden, die Kosten zu übernehmen. Gemäß Mietrechtsgesetz gehört die Eingangstüre zu den allgemeinen Teilen der Liegenschaft und deren Wartung und Instandsetzung liegt in der Verantwortung des Vermieters.