Kein Zwang zur Versicherung

Miete / 13.10.2016 • 13:22 Uhr
Der Abschluss einer Haushaltsversicherung ist nicht zwingend, aber ratsam. Foto: Shutterstock
Der Abschluss einer Haushaltsversicherung ist nicht zwingend, aber ratsam. Foto: Shutterstock

Recht. Ein Vermieter kann nicht verlangen, dass der Mieter eine Haushaltsversicherung abschließt.

Grundsätzlich macht eine Haushaltsversicherung für Mieter absolut Sinn, nur zwingen kann man ihn dazu nicht. Laut Mietervereinigung kommt es immer wieder vor, dass im Mietvertrag eine entsprechende Klausel enthalten ist. Diese besagt, dass der Mieter verpflichtet ist, eine Haushaltsversicherung abzuschließen und eine Bestätigung darüber dem Vermieter vorzulegen. Was aber passiert, wenn man dem nicht Folge leistet? Grundsätzlich ist so eine Klausel unwirksam. Der Vermieter kann vom Mieter nicht verlangen, dass dieser eine Haushaltsversicherung abschließt. Es ergeben sich also für den Mieter keine mietrechtlichen Nachteile, wenn er entgegen dem Passus im Mietvertrag keine Versicherung abschließt. Dennoch empfiehlt die Mietervereinigung Österreich unbedingt den Abschluss einer Haushaltsversicherung.

Risiko minimieren

Schließlich deckt die Haushaltsversicherung Schäden an allen beweglichen Gegenständen in den eigenen vier Wänden ab, zum Beispiel Möbel, Teppiche, Elektrogeräte. Sie umfasst eine Feuer-, Sturmschaden-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl- und Glasbruchversicherung. Fast immer ist mit der Haushalts- auch eine Privat-Haftpflichtversicherung kombiniert. Ein Malheur ist schnell passiert und eine Haushaltsversicherung macht in jedem Fall Sinn. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass es ausschließlich Sache des Mieters ist, ob er eine Haushaltsversicherung abschließt oder nicht, es aber auf jeden Fall sinnvoll ist, sich für den Schadensfall bestmöglich abzusichern.

Weitere Infos auf
www.mietervereinigung.at