Mietzins mindern in der Praxis

Miete / 06.10.2016 • 11:32 Uhr
Mängel am Mietgegenstand sollten Vermieter bzw. Hausverwaltung schriftlich mitgeteilt werden.
Mängel am Mietgegenstand sollten Vermieter bzw. Hausverwaltung schriftlich mitgeteilt werden.

Zahlung. Wenn ein Mietobjekt nicht so genutzt werden kann, wie vertraglich vereinbart, hat der Mieter das Recht, den Mietzins zu mindern.

Die Umsetzung ist allerdings oft gar nicht so einfach. Das Recht, den Mietzins zu mindern, stammt aus dem über 200 Jahre alten Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Entstehen ohne Schuld des Mieters Beeinträchtigungen im vereinbarten Gebrauch der gemieteten Wohnung, so muss der Mieter für die Dauer der Störung und im Ausmaß der Störung die Miete nicht mehr bezahlen. In der Praxis muss allerdings beachtet werden: Bezahlt man weniger Miete als vorgeschrieben ein, riskiert man eine Mietzins- oder Räumungsklage und findet sich womöglich vor Gericht wieder. Dort muss man rechtfertigen, warum man gerade den konkreten Betrag einbehalten hat. Die Variante, bei der man – zumindest bis zu einem gewissen Grad – die Kontrolle über einen möglichen Rechtsstreit behält, ist, einen eingeschriebenen Brief an Vermieter bzw. Hausverwaltung zu schicken, die Beeinträchtigungen aufzuzählen und zu erklären, dass man die Miete nur noch unter Vorbehalt einer Mietzinsminderung einbezahlt.

Reduktion geltend machen

Wichtig ist es, weiterhin die Miete in voller Höhe einzuzahlen, um keine Mietzins- und Räumungsklage zu riskieren. Die Erklärung, dass man die Miete nur noch unter Vorbehalt einbezahlt, ermöglicht es, später selber vor Gericht zu gehen und einen Teil der Miete als Mietzinsminderung einzuklagen. Womöglich ist vor einem solchen Schritt eine Einigung mit dem Vermieter möglich. Sinnvoll ist es, der Hausverwaltung bzw. dem Vermieter schriftlich mitzuteilen, dass es einen Schaden gibt und dieser repariert bzw. beseitigt wird und man eine Beratung in Anspruch nimmt, bevor man die Mietreduktion geltend macht.

Weitere Infos auf
www.mietervereinigung.at