Betreten der Mietwohnung

Miete / 20.09.2016 • 15:17 Uhr
Vermieter dürfen nach Vereinbarung den Wohnungszustand prüfen. Foto: Shutterstock
Vermieter dürfen nach Vereinbarung den Wohnungszustand prüfen. Foto: Shutterstock

Privatsphäre. Natürlich darf der Vermieter nicht nach Belieben in die Mietwohnung gehen. Aber es gibt Voraussetzungen, unter denen eine Besichtigung erlaubt ist.

Wann darf der Vermieter in die Mietwohnung? Das Interesse des Mieters am Schutz seiner Privatsphäre trifft bei dieser Frage unweigerlich auf das ebenfalls zu beachtende Interesse des Vermieters am Schutz seines Eigentums. Gerade bei privaten Vermietungen kommt es in dieser Frage manchmal zu Problemen zwischen Vermieter und Mieter bzw. unliebsamen Überraschungen. Mieter müssen das Betreten des Mietgegenstandes durch den Vermieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person grundsätzlich nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gestatten. Wichtige Gründe wären etwa ein Rohrbruch, die Behebung ernster Schäden des Hauses, ein persönlicher Augenschein im Falle eines Vermieterwechsels oder auch in zumutbaren Maßen die Besichtigung durch Mietinteressenten bei Beendigung des Mietverhältnisses.

Zustand prüfen

Dabei ist zwischen den berechtigten Interessen des Mieters und der Wichtigkeit des Grundes des Betretens durch den Vermieter abzuwägen. Eine schikanöse Rechtsausübung soll möglichst hintangehalten werden. So ist der Vermieter zwar berechtigt, sich in angemessenen Zeitabständen ein Bild vom Zustand der Wohnung zu machen. Diese an sich berechtigte Kontrolle darf jedoch nicht zur Schikane ausarten, indem wöchentlich oder auch monatlich Inspektionen in der Mietwohnung durchgeführt werden. Soweit nicht Gefahr in Verzug (Wasserrohrbruch, Feuer etc.) besteht, muss der Mieter den Vermieter nur nach entsprechender Anmeldung oder Terminvereinbarung und zu üblichen Tageszeiten in die Wohnung lassen.

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