Der richtige Kündigungstermin

Miete / 08.09.2016 • 12:39 Uhr
Details zur Kündigungsfrist sind oftmals im Mietvertrag geregelt. Foto: Shutterstock
Details zur Kündigungsfrist sind oftmals im Mietvertrag geregelt. Foto: Shutterstock

Vertragsauflösung. Was bei Kündigungsfrist und Kündigungsterminen zu beachten ist.

Der Vermieter hat das Recht, dass ihm gegenüber die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten wird. Nur wenn er zustimmt, dass man früher ausziehen darf, ist eine einvernehmliche Vertragsauflösung zu jedem Zeitpunkt möglich. Aber wie lange sind sie nun, die Kündigungsfristen? Bei unbefristeten Verträgen kommt es in erster Linie auf die vertragliche Vereinbarung an. Die vereinbarte Frist und auch ein allfälliger Kündigungstermin (z. B. zum Kalenderquartal) müssen eingehalten werden. Wenn im Mietvertrag keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, so kann der Mieter das Mietverhältnis mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende auflösen. Manchmal ist auch ein Kündigungsverzicht für eine gewisse Dauer vereinbart. Auch dieser ist einzuhalten.

Sonderregelung für

befristete Mietverträge

Für befristete Mietverträge im Voll- und im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (Altbau, Neubau, DG-Ausbau, etc.) gibt es eine Sonderregelung: Nach Ablauf des ersten Jahres darf das Mietverhältnis jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende aufgelöst werden. Eine andere Vereinbarung im Mietvertrag ist nur dann zulässig, wenn der Mieter dadurch besser gestellt wird.

Beginn des Fristenlaufs

Die Kündigungsfrist beginnt zu laufen, sobald das Kündigungsschreiben beim Vermieter eingelangt ist. Relevant ist also nicht der Poststempel, sondern das Eingangsdatum. Deshalb ist es sinnvoll, die Kündigung per „Eingeschriebenem Brief“ zu übermitteln, um einen Nachweis zu haben, dass das Schreiben eingelangt ist. Außerdem sollte die Kündigung nicht zu spät weggeschickt werden. Kommt sie erst am ersten Tag des Folgemonats an, verlängert sich die Frist um einen ganzen Monat.

Weitere Infos auf
www.mietervereinigung.at