Bar oder Bankgarantie?

Miete / 18.08.2016 • 14:55 Uhr
Neben Bargeld gelten auch Sparbuch oder Bankgarantie als Varianten der Mietkaution. Foto: Shutterstock
Neben Bargeld gelten auch Sparbuch oder Bankgarantie als Varianten der Mietkaution. Foto: Shutterstock

Sicherstellung. Mietvertrags- abschlüsse sind in den meisten Fällen mit der Zahlung einer Kaution verbunden.

Die Mietkaution dient zur Sicherstellung von ausstehenden Mietzinszahlungen oder Beschädigungen am Mietobjekt. Mieter haben verschiedene Möglichkeiten, eine Mietkaution zu stellen: Mittels Bargeld, Sparbuch oder Bankgarantie. Zwischen üblicherweise drei Brutto-Monatsmieten bis zu sechs Brutto-Monatsmieten oder bei besonderen Mietobjekten noch mehr, werden Kautionsgarantien verlangt. Übergibt der Mieter seine Kaution in bar, ist der Vermieter verpflichtet, das Geld gewinnbringend anzulegen, um es dem Vermieter samt Zinsen wieder aushändigen zu können. Ein Sparbuch, das samt Losungswort übergeben wird, ist ebenfalls eine gebräuchliche Kautionsvariante.

Was ist eine Bankgarantie?

Die Bankgarantie ist ein Vertrag oder eine Verpflichtung, bei der sich der Garant oder Garantiegeber, meistens eine Bank, verpflichtet, bis zu einem bestimmten Betrag für den Eintritt eines Erfolges einzustehen, oder das Risiko eines Geschäftes zu übernehmen. Auf das schriftliche Verlangen des Begünstigten durch Überweisung eines festgesetzten Geldbetrags wird die Bankgarantie eingelöst. Der Garantievertrag ist ein abstraktes Rechtsgeschäft, d. h. es ist selbstständig und unabhängig vom Grundgeschäft. Bei Inanspruchnahme wird der Garantiebetrag ohne Prüfung des Rechtsgrundes über erste Aufforderung ausbezahlt. Eine Bankgarantie wird bei privaten Mietern eher selten gewährt, da diese mit jährlich anfallenden Gebühren verbunden ist. Wird ein Mietobjekt ohne Mängel übergeben erhält man die Kaution retour.