Freigänger in Mietwohnungen

Haustiere. In Mietwohnungen stellt sich speziell für Katzenbesitzer oft das Problem, wie die Mieze hinaus- und wieder hereinkommt.
Eine Erdgeschoßwohnung mit Zugang zum Gartenanteil bietet den idealen Zugang ins Freie. Eine Katzentür oder Katzenklappe ist in die Terrassentür oder ein Fenster schnell eingebaut. Veränderungen an Fenstern und Türen dürfen allerdings niemals ohne Absprache mit der Hausverwaltung oder dem Vermieter vorgenommen werden. Tierfreundliche Vermieter werden nach Absprache und einer entsprechenden Vereinbarung dafür vermutlich Verständnis aufbringen. Allenfalls muss das Fensterglas nach Auszug durch den Mieter ersetzt werden.
Klettervorrichtungen
Bei höher gelegenen Wohnungen kann es schwieriger werden. Befindet sich die Wohnung im ersten oder zweiten Stockwerk, ist möglicherweise eine Katzenleiter, die über den Balkon führt eine Lösung. Diese Konstruktion sollte so angebracht werden, dass sie die Optik des Hauses möglichst wenig beeinträchtigt. Außerdem sollte die Katzenleiter nicht zu steil angelegt – und eventuell mit Zwischenpodesten ausgestattet sein. Absprachen mit Nachbarn und die Genehmigung des Vermieters sind natürlich auch hier unbedingt erforderlich. Höher gelegene Wohnungen sind für Freigängerkatzen kaum geeignet. Hier empfiehlt es sich, wenn möglich, den Balkon oder die Terrasse mit Gittern absturzsicher auszubauen oder das Tier ausschließlich in der Wohnung zu halten. Auch bei Schutzgittern muss natürlich die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden, da es die Optik des Gebäudes sichtbar verändert.