Der Garten ist für alle da

Miete / 23.06.2016 • 14:42 Uhr
An einer gemeinsamen Grünfläche erfreuen sich meist alle. Foto: Shutterstock
An einer gemeinsamen Grünfläche erfreuen sich meist alle. Foto: Shutterstock

Zusammenleben. Was bedeutet eigentlich der Terminus „Gartenmitbenützung“ in Anzeigen?

„Schöne 3-Zimmer-Wohnung in Altbau, Gartenmitbenützung …“ so oder so ähnlich lautet die Angabe in einem Vermietungsangebot … doch was bedeutet „Gartenmitbenützung“ nun genau?

Genau definieren

In Mehrparteienhäusern kann dieser Zusatz für Unklarheiten sorgen, wenn niemandem im Haus ein eigener Grundstücksbereich zugewiesen wurde. Und auch die Interessen der Mieter können manchmal unterschiedlicher nicht sein. Die einen wollen gemütlich im Liegestuhl relaxen, die anderen ihre Kinder spielen lassen und die nächsten würden sich einen kleinen Fleck Erde wünschen, um dort Blumen oder sogar Gemüse anzupflanzen. Wenn beispielsweise Kinder den Garten zum Spielen benutzen, sollten dies Spiele sein, die keine fixen Einrichtungen wie beispielsweise Sandkasten oder eine Schaukel erfordern. Auch das Aufstellen einer Tischtennisplatte bedarf der Zustimmung des Vermieters und der anderen Mieter.

Keine Einschränkung

der anderen Mieter

Werden von einzelnen Mietern Gegenstände wie Gartenstühle, Fahrräder oder gar Müll oder Schrott auf Teilen des Gartens gelagert, schränkt das die Möglichkeiten der anderen Mieter deutlich ein und ist somit nicht erlaubt. Temporär einen Liegestuhl, Stühle oder einen kleinen Gartentisch aufzustellen und diese nach Gebrauch wieder zu entfernen ist in jedem Fall zulässig, werden Gartenmöbel oder auch andere Garteneinrichtungs-
gegenstände ständig im Garten belassen, braucht es dafür die Zustimmung der anderen. In jedem Fall ist es ratsam, den Begriff „Gartenmitbenützung“ schriftlich und in Details mit dem Mieter und in Absprache mit den anderen Parteien festzuhalten.