Die Sache mit der Haustüre

Miete / 02.06.2016 • 10:53 Uhr
Eine Absprache der Mieter über geeignete Schließzeiten kann Ärger vermeiden. Foto: Shutterstock
Eine Absprache der Mieter über geeignete Schließzeiten kann Ärger vermeiden. Foto: Shutterstock

Sicherheit. Haustüre versperren bei Wohnanlagen – ja oder nein? Wo das Sicherheitsbedürfnis mit Familienfreundlichkeit kollidiert.

Die ältere Dame aus dem Erdgeschoß schließt jedes Mal akribisch die Eingangstüre ab. Die junge Mutti aus dem dritten Stock ärgert sich, weil sie jedes Mal die drei Stockwerke nach unten traben muss, wenn ihre Sprösslinge vom Spielplatz rein wollen. Die Positionen scheinen unvereinbar. Das Argument, eine auch tagsüber versperrte Haustür erschwere Einbrechern den Zugang, zählt genau so, wie das Argument, dass eine Gegensprechanlage mit Türöffner wohl nur Sinn mache, wenn die Türe – zumindest tagsüber – unversperrt bleibt.

Fluchtweg freihalten

In der Regel wird die Sache mit der Haustüre so gehandhabt, dass die Eingangstür ab 22 Uhr abgeschlossen wird. Dies ist die Zeit, ab der Gestalten mit zwielichtigen Absichten sich gerne Eintritt zu Häusern verschaffen. Ist in der Hausordnung nichts besonders geregelt, müssen alle Mieter einer allfälligen neuen Regelung zustimmen und sich auch daran halten. Gesetzlich ist hier nichts Konkretes vorgesehen. Wobei es beispielsweise in Deutschland teilweise gerichtlich durchgesetzt wurde, dass die Haupteingangstüre rund um die Uhr unversperrt gehalten werden muss. Die Sicherheit im Notfall wiegt hier höher, als das individuelle Sicherheitsbedürfnis. Eine abgesperrte Haustüre könnte im Notfall für Bewohner zur tödlichen Falle werden. Abhilfe kann für so einen Fall ein sogenanntes Panikschloss bieten. Damit kann über eine einfache Handbewegung über den Drücker auch eine versperrte Tür geöffnet werden. Eine Absprache der Mieter über geeignete Schließzeiten ist in jedem Fall für das gute Miteinander hilfreich.