“Der Wandel ist da” – auch Vorarlberger Hotels klagen Booking.com

Über Jahre stand die Marktmacht von Booking.com in der Kritik. Nachdem auch der EuGH das festgestellt hat, sehen jetzt Tausende Hotels in Europa, hunderte in Österreich und Vorarlberg die Chance, sich zu befreien.
Schwarzach, Schruns, Stuben Für viele Konsumenten – auch aus Vorarlberg – ist es schon selbstverständlich. Wenn sie individuell verreisen, suchen sie ihre Unterkunft auf Booking.com. Mit einem Marktanteil von 69 Prozent in Europa ist das Buchungsunternehmen mit Sitz in Amsterdam unangefochtener Marktführer. Das bildet sich auch im Angebot ab: 28 Millionen Unterkünfte weltweit werden vermittelt. Damit verdient die Booking Holdings Inc., die Muttergesellschaft des Unternehmens, prächtig. Im ersten Halbjahr 2025 erhöhte sich der Gewinn (EBITDA) um 28 Prozent auf 2,42 Milliarden US-Dollar.

Wer auf den Dienstleister angewiesen ist – und das sind die meisten Beherbergungsbetriebe – verdient allerdings deutlich weniger. Denn die Provision beträgt zwischen zehn und zwanzig Prozent, wenn über Booking.com gebucht wird. Und die Betriebe müssen bzw. mussten sogenannte Bestpreisklauseln akzeptieren. Diese verpflichteten Hotels lange Zeit, ihre Zimmer nicht günstiger als auf Booking.com anzubieten – auch nicht auf der eigenen Website.
“Klauseln kartellrechtswidrig”
Aus Sicht der Hotelverbände haben solche Klauseln die Preishoheit der Betriebe beschnitten, den Wettbewerb eingeschränkt und Direktbuchungen verdrängt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dem im Herbst 2024 einen Riegel vorgeschoben, wonach sogenannte Bestpreisklauseln kartellrechtswidrig seien. In Österreich sind Bestpreisklauseln übrigens bereits seit 2017 gesetzlich verboten. Dennoch können auch österreichische und Vorarlberger Beherbergungsbetriebe durch die Anwendung wettbewerbswidriger Paritätsklauseln in den letzten 20 Jahren einen erheblichen finanziellen Schaden erlitten haben.

Inzwischen fordern deshalb mehr als 10.000 Hotels europaweit Schadenersatz von Booking.com. Die Initiative wird von der europäischen Hotelallianz Hotrec und über 30 nationalen Verbänden unterstützt – darunter der Österreichischen Hotelvereinigung und die Sparte Tourismus der WKÖ. Koordiniert wird sie von der Stiftung Hotel Claims Alliance des europäischen Dachverbandes Hotrec.
“Neue Chancen”
Für Heike Ladurner-Strolz, Sprecherin der Hotellerie in der Wirtschaftskammer und Chefin des Hotels Zimba in Schruns, und den Sprecher der Vorarlberger Tourismusbranche, Markus Kegele, der in Stuben das Hotel Mondschein betreibt, ist das EuGH-Urteil als auch die Sammelklage ein wichtiger Schritt: “Insgesamt eröffnet das EuGH-Urteil den Hotels neue Chancen für innovative Preisgestaltung, stärkere Kundenbindung und wirtschaftliche Eigenständigkeit”, betonen sie auf VN-Anfrage. Die Schadenersatzforderungen der Sammelklage beziehen sich auf den Zeitraum von 2004 bis 2024.
“Wir haben die Betriebe frühzeitig über ihre Möglichkeiten informiert und zur Teilnahme an der Sammelaktion aufgerufen, die jetzt bis zum 29. August verlängert wurde”, so Ladurner-Strolz, die darauf hinweist, dass “die Teilnahme für die Hotels kostenfrei und risikolos ist”. Wenn Plattformen wie Booking.com Hoteliers keine engen Bestpreisklauseln mehr vorschreiben dürfen, bedeute das mehr unternehmerische Freiheit. “Besonders kleinere und mittelständische Betriebe profitieren davon, weil sie ihre Preise flexibler gestalten können und weniger dem Preisdiktat einer großen Plattform unterworfen sind.”
“Faire Preise”
In Österreich haben sich inzwischen über 500 Hotels der Klage angeschlossen, die Bundesländerzahlen sind bislang von Hotrec nicht ausgewertet worden, doch auch Hotelier Kegele sieht in Urteil und Sammelklage “gerade für familiengeführte Hotels” einen Befreiungsschlag. Es schaffe neue Spielräume: für faire Preise und echte Gastbindung. “Die nun gestartete Sammelklage auf europäischer Ebene zeigt: Der Wandel ist da.”