Deshalb sorgt das EU-Lieferkettengesetz für starke Konflikte

Markt / 08.02.2024 • 19:20 Uhr
<p class="caption">Countdown in Brüssel. Am Freitag sollte das Gesetz in Brüssel abgesegnet werden. Ob das gelingt, ist nicht sicher. <span class="copyright">VN</span></p>

Countdown in Brüssel. Am Freitag sollte das Gesetz in Brüssel abgesegnet werden. Ob das gelingt, ist nicht sicher. VN

Heftiger politischer Schlagabtausch vor der Abstimmung in Brüssel.

Wien, Brüssel, Lustenau Um kaum ein Gesetz wird momentan so hart gekämpft wie um das sogenannte EU-Lieferkettengesetz. Vor allem nach dem Mitte Dezember im Europäischen Parlament eine Kompromisslösung gefunden wurde, die eigentlich nur noch abgesegnet werden müsse. “Eine reine Formsache”, wie damals ein ranghoher Parlamentarier informierte. Das ist jetzt anders: Deutschland durchkreuzt die Formsache und informierte darüber, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Doch um was geht es bei diesem Gesetz, bei dessen Absegnung sich nun auch Wirtschaftsminister Martin Kocher der Stimme enthalten will?

Industrie: “Bürokratiemonster”

Mit dem Gesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind, wie die EU-Staaten mitteilten. Vorgesehen ist auch, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn es in ihren Lieferketten zu Verstößen gegen Menschenrechte kommt. So weit, so gut. Das Gesetz ist nämlich nicht wegen seiner Intention in Verruf. Vor allem wegen der mit dem Gesetz verbundenen Bürokratie laufen vor allem Wirtschaftsverbände Sturm gegen das im Originalwortlaut “Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz” genannte Gesetz, das heute die nächste Hürde nehmen soll.

IV-Vorarlberg-Präsident Elmar Hartmann stimmt den Intentionen des Gesetzes zu, doch fürchtet er ein "Bürokratiemonster" für die Wirtschaft. <span class="copyright">IV</span>
IV-Vorarlberg-Präsident Elmar Hartmann stimmt den Intentionen des Gesetzes zu, doch fürchtet er ein "Bürokratiemonster" für die Wirtschaft. IV

In Vorarlberg wären Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro betroffen. In Summe sind das rund 50 Unternehmen mit insgesamt rund 40.000 Beschäftigten. Sie könnten künftig für alle Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen entlang ihrer gesamten Lieferketten haftbar gemacht werden, auch wenn sie diese nicht direkt verursacht haben oder wenn sie nicht ausreichende Sorgfaltspflichten getroffen haben, um diese zu verhindern.

Heftige Angriffe

Natürlich befürworte die Vorarlberger Industrie die Intention der EU, verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten entlang aller globalen Wertschöpfungsketten zu fördern und EU-weit einheitliche Standards zu schaffen, versichert dazu der Präsident der Industriellenvereinigung, Elmar Hartmann. “Der aktuell auf dem Tisch liegende Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz schießt aber deutlich über das Ziel hinaus und schafft nur ein weiteres Bürokratiemonster.“

Wirtschaftsminister Martin Kocher hat mit seiner Ankündigung, sich der Stimme zu enthalten,  zahlreiche NGOs und Politiker erzürnt. <span class="copyright">VN/Paulitsch</span>
Wirtschaftsminister Martin Kocher hat mit seiner Ankündigung, sich der Stimme zu enthalten, zahlreiche NGOs und Politiker erzürnt. VN/Paulitsch

Mit heftigen Anschuldigen schießen NGOs, Parteien, aber auch Kirchenorganisationen gegen Kocher und seine Entscheidung, sich der Stimme zu enthalten. Die FPÖ hingegen fordert nicht nur eine Enthaltung, sondern eine Ablehnung des Gesetzes. Die Kinderfreunde etwa sprechen von einem “Verbrechen an Kindern”. Die Enthaltung vonKocher basiere auf Scheinargumenten und sei eine inakzeptable, eine demokratiepolitische Farce”, sagt Konrad Rehling, Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation Südwind. Die österreichische Bundesregierung würde die “Lobby der Verbrecher” unterstützen, so Veronika Bohrn Mena, Sprecherin der österreichischen Initiative für ein Lieferkettengesetz.

Europäisches Parlament zum Gesetz

Das Parlament hat seine Position für die Verhandlungen mit den EU-Ländern über Regeln zur Integration von Menschenrechten und Umweltauswirkungen in die Unternehmensführung angenommen.

Mit den neuen Vorschriften würden Unternehmen gesetzlich verpflichtet, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Menschenrechte und die Umwelt, wie Kinderarbeit, Sklaverei, Umweltverschmutzung oder Verlust der biologischen Vielfalt, zu ermitteln und erforderlichenfalls zu verhindern, zu beenden oder abzumildern. Außerdem müssen sie die Auswirkungen ihrer Partner in der Wertschöpfungskette auf die Menschenrechte und die Umwelt bewerten, und zwar nicht nur bei den Zulieferern, sondern auch im Zusammenhang mit dem Verkauf, dem Vertrieb, dem Transport, der Lagerung und der Abfallbewirtschaftung und anderen Bereichen.

Die neuen Vorschriften gelten für in der EU ansässige Unternehmen, unabhängig von ihrer Branche, einschließlich Finanzdienstleistungen, mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro sowie für Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro. Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro, wenn mindestens 40 Millionen in der EU erwirtschaftet wurden, werden ebenfalls einbezogen.

Sorgfaltspflicht der Mitglieder der Unternehmensleitung und Zusammenarbeit mit den Interessenträgern

Die Unternehmen müssen einen Übergangsplan zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5° umsetzen. Im Falle großer Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten wird sich die Erfüllung der Ziele des Plans auf die variable Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung (z. B. Boni) auswirken. Die neuen Vorschriften verpflichten die Unternehmen außerdem, sich mit den von ihren Handlungen Betroffenen, einschließlich Menschenrechts- und Umweltaktivisten, auseinanderzusetzen, einen Beschwerdemechanismus einzuführen und die Wirksamkeit ihrer Sorgfaltspflicht regelmäßig zu überprüfen. Um den Anlegern den Zugang zu erleichtern, sollten Informationen über die Sorgfaltspflicht eines Unternehmens auch über das zentrale europäische Zugangsportal (European Single Access Point, ESAP) verfügbar sein.

Sanktionen und Kontrollmechanismen

Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, sind schadenersatzpflichtig und können von den nationalen Aufsichtsbehörden mit Sanktionen belegt werden. Zu den Sanktionen gehören Maßnahmen wie die namentliche Anprangerung („Naming and Shaming“), die Rücknahme der Waren eines Unternehmens vom Markt oder Geldstrafen von mindestens 5% des weltweiten Nettoumsatzes. Nicht-EU-Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, werden von der öffentlichen Auftragsvergabe in der EU ausgeschlossen.

Nach dem angenommenen Text sollen die neuen Verpflichtungen je nach Größe des Unternehmens nach 3 oder 4 Jahren gelten. Kleinere Unternehmen können die Anwendung der neuen Vorschriften um ein weiteres Jahr verschieben.