Kika/Leiner: Insolvenz angemeldet – Hoffen auf Sanierungsverfahren

Markt / 12.06.2023 • 20:15 Uhr
<p class="caption">Auch wenn Kika Dornbirn geöffnet bleibt, finden am Mittwoch Informationsveranstaltungen für die Mitarbeiter statt. <span class="copyright">VN/Mayer</span></p>

Auch wenn Kika Dornbirn geöffnet bleibt, finden am Mittwoch Informationsveranstaltungen für die Mitarbeiter statt. VN/Mayer

Gewerkschaft GPA und Arbeiterkammer informieren am Mittwoch Mitarbeiter über ihre Rechte.

St. Pölten, Dornbirn Die massiv angeschlagene Möbelkette Kika/Leiner hat unter ihrem neuen Eigentümer Hermann Wieser am späten Montagnachmittag wie erwartet und für Dienstag angekündigt ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung am Landesgericht St. Pölten beantragt. Die unbesicherten Gläubigerforderungen (Passiva) belaufen sich auf 132 Millionen Euro, zum Vermögen (Aktiva) machte das Unternehmen bislang keine Angaben, teilten die Kreditschutzfirmen AKV, Creditreform und KSV mit.

Die Möbelkette strebt einen Sanierungsplan zahlbar innerhalb von zwei Jahren an. Die rund 440 Gläubiger sollen eine Quote von 20 Prozent erhalten. Die Insolvenzursachen liegen laut Kika/Leiner unter anderem im erhöhten Preisdruck und nicht eingetretenen Umsatzerwartungen sowie in Lieferverzögerungen aufgrund der Coronapandemie. Von der Insolvenz sind laut Unternehmensangaben rund 3300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen.

Anfang Juni verkaufte die Signa Retail Gruppe des Tiroler Investors Rene Benko das operative Kika/Leiner-Geschäft an Wieser und die Möbelgeschäfte-Immobilien an die Supernova Gruppe des deutschen Fachmarkt-Unternehmers Frank Albert. Wie bereits angekündigt, sollen von den insgesamt 40 Kika/Leiner-Filialen österreichweit 23 Standorte geschlossen und 1900 Stellen gestrichen werden.

<p class="caption">GPA-Geschäftsführer Marcel Gilly: „Informieren Mitarbeiter über  Rechte.“ <span class="copyright">VN</span></p>

GPA-Geschäftsführer Marcel Gilly: „Informieren Mitarbeiter über  Rechte.“ VN

Bei einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung übernimmt zumeist eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt mit wirtschaftlichem Background als Masseverwalter zeitlich befristet die Kontrolle über das Unternehmen. Voraussetzung für ein derartiges Sanierungsverfahren ist, dass der Sanierungsplan schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgelegt wird und innerhalb von zwei Jahren mindestens 20 Prozent der Schulden bezahlt werden. Außerdem muss selbstverständlich die Mehrheit der Gläubiger dem Sanierungsplan zustimmen.

Die Gewerkschaft forderte am Montag, dass der Verkauf rückgängig gemacht wird. Unabhängig davon werden die Gewerkschaft GPA und die Arbeiterkammer an allen Kika/Leiner-Standorten am Mittwoch Informationsveranstaltungen für die Mitarbeiter durchführen, informiert GPA-Landesgeschäftsführer Marcel Gilly gegenüber den VN. In Dornbirn, wo das Möbelhaus weitergeführt werden soll, finden die ebenso wie in den anderen Häusern statt. Ab 8.15 Uhr finden mehrere Versammlungen statt, bei welchen die Mitarbeiter erfahren, was das Sanierungsverfahren für sie bedeutet, wie es sich auf die Arbeitsverhältnisse auswirkt und welche finanzielle Ansprüche sie bei einer Insolvenz haben.