Geplantes EU-Lieferketten-Gesetz trifft große wie auch viele kleinere Firmen

In Vorarlberg wären gut zwei Drittel der Top-100-Betriebe direkt betroffen. Aber indirekt betrifft es auch alle kleineren Zulieferer.
Schwarzach Am 1. Juni 2023 hat jetzt auch das EU-Parlament seine Verhandlungsposition zum geplanten Lieferkettengesetz mehrheitlich beschlossen. Geht es nach den Wünschen der EU-Parlamentarier, so soll das neue Gesetz unter anderem schon für Unternehmen mit Sitz in der EU gelten, die mehr als 250 Beschäftigte zählen und weltweit mehr als 40 Millionen Euro Umsatz erzielen. Zudem soll es bei Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro zur Anwendung kommen.
Zwei Drittel der Top-100-Betriebe betroffen
Während diverse NGOs und auch die Arbeiterkammer den Beschluss mit teils markigen Worten (“Unternehmen zur Rechenschaft ziehen”) als “Meilenstein” feiern, schrillen bei Vorarlbergs Wirtschaftsvertretern die Alarmglocken. Denn einerseits sind aufgrund der vergleichsweise niedrigen Größengrenzen viele Vorarlberger Betriebe von dem geplanten Gesetz direkt betroffen. Ein Blick in das VN-Ranking “Top 100” zeigt, dass an die zwei Drittel der dort aufgelisteten Firmen die Kriterien erfüllen.
Indirekte Folgen für unzählige kleinere Firmen
Und andererseits ist der Kreis der indirekt betroffenen Firmen de facto noch wesentlich größer und lässt sich eigentlich gar nicht abschätzen. Denn die direkt betroffenen größeren Firmen müssten die Einhaltung des Gesetzes entlang ihrer gesamten Wertschöpfungs- beziehungsweise “Aktivitäts”-Kette beachten. Das bedeutet, dass auch all jene Firmen indirekt von diesem Lieferkettengesetz betroffen wären, die den größeren Betrieben zuliefern oder sonst in einer Geschäftsbeziehung mit ihnen stehen. Denn ohne Zertifizierungen, Überprüfungen oder schriftliche Bestätigungen ihrer Zulieferer könnten sich die größeren Betriebe nur auf die Eigenangaben der Geschäftsführung der Zulieferbetriebe verlassen. Zwar sollen gemäß den Vorstellungen des EU-Parlaments nur die direkt vom Gesetz erfassten Firmen auch sanktioniert werden können. Allerdings stellt sich die Frage, wie sich diese dann an jenen kleineren Firmen in ihrer Lieferkette schadlos halten (können/werden), die der eigentliche Auslöser für eine Sanktionierung waren.

Hopfner: “In Schönheit zu sterben ist auch gestorben”
Dass in der Realität deutlich mehr Firmen von dem geplanten Lieferkettengesetz jedenfalls indirekt betroffen sein werden, meint auch WKV-Präsident Wilfried Hopfner. Wie er erklärt, stehe die Wirtschaft “selbstverständlich” hinter den Themen Nachhaltigkeit, Ökologie, Umwelt- und Klimaschutz sowie soziales Wirtschaften. “Aber mit diesem weitreichenden Gesetz, das jetzt kommen könnte, schütten wir das Kind mit dem Bade aus. Es besteht die Gefahr, dass den Unternehmen in der EU ein massiver globaler Wettbewerbsnachteil entsteht, der zum Bumerang wird”, so Hopfner. Wenn andere große Wirtschaftsräume auf der Welt solche strengen Vorgaben nicht haben, könne die EU zwar weiterhin den globalen Musterschüler spielen. Man müsse dann aber auch die Konsequenzen tragen. “In Schönheit zu sterben ist auch gestorben.”
Staatshoheitliche Aufgaben den Unternehmen aufbürden
Die Unternehmen in der EU würden schon jetzt unter den weltweit strengsten Umwelt- und Klimaschutzgesetzen leiden und jetzt komme auch noch das Lieferkettengesetz hinzu. Das verursache nicht nur einen weiteren Administrations- und Kostenschub für die Firmen und in weiterer Folge auch Preissteigerungen für Konsumenten. “Die EU muss bei diesen ständigen Gesetzesbeschlüssen Tempo rausnehmen, sonst kommt die Wirtschaft irgendwann unter die Räder. Es braucht mehr Verhältnismäßigkeit.”
Man müsse in Betracht ziehen, was in der EU im Vergleich zu anderen Wirtschaftsräumen hinsichtlich Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie Menschenrechte schon umgesetzt wurde. Darum sei es wichtig, in den bevorstehenden Verhandlungen für das Lieferkettengesetz für deutlich mehr Angemessenheit einzutreten, ist Hopfner überzeugt. “Man darf auch einmal für die eigenen Interessen kämpfen.” Es könne auch nicht sein, dass die EU immer mehr staatshoheitliche Aufgaben wie Umwelt- und Klimaschutz sowie Menschenrechte den Unternehmen aufbürde. “Hier springt die Politik über den niedrigsten Zaun.”
Industriellenvereinigung sieht realitätsfernes EU-Gesetz
Dass die Vorarlberger Industrie die Intention des EU-Parlaments befürworte, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten entlang aller globalen Wertschöpfungsketten zu fördern, steht auch für Vorarlbergs IV-Präsident Martin Ohneberg außer Frage. “Doch die am 1. Juni vom EU-Parlament beschlossene Position zum Lieferkettengesetz steht für ein realitätsfernes und nicht umsetzbares EU-Gesetz, das nicht nur dem Menschenrechts- und Umweltschutz nichts bringt, sondern auch Unternehmen mit einer nicht zu bewältigenden Flut an Bürokratie belastet”, so Ohneberg. “Gerade Vorarlbergs Unternehmen betreiben freiwillig seit Jahrzehnten aktiven Klimaschutz durch Maßnahmen in ihrem Betrieb. Durch Zwangsmaßnahmen und unverhältnismäßige Sanktionsmechanismen werden unsere Unternehmen allerdings für Unzulänglichkeiten in ihrer Lieferkette haftbar gemacht, ohne sie direkt verursacht zu haben.”

Überdehnung der Ansprüche an Unternehmen
Für Ohneberg ist die vorgeschlagene EU-Richtlinie ein Paradebeispiel für die Überdehnung der Ansprüche, die an Unternehmen gestellt werden: “Ich sehe vielmehr die internationale Staatengemeinschaft in der Pflicht, Sozialstandards und Umweltschutz durch Gesetze zu garantieren – nicht Unternehmen in ihrem eingeschränkten Einflussbereich auf Lieferanten. Ein Vorarlberger KMU hat nicht die bürokratischen Kapazitäten, permanent alle Missstände in den globalen Lieferketten – die mitunter aus Tausenden Lieferanten und Sublieferanten bestehen – zu beobachten und zu beheben.“ Dementsprechend fordere die IV eine Entschärfung der geplanten Regelung.
Verstärkter Einsatz digitaler Technologien
Gleichzeitig appellierte Ohneberg an Vorarlbergs Firmen, sich verstärkt mit digitalen Technologien auseinanderzusetzen. “Ich bin überzeugt, dass es digitale Lösungen gibt, die die Menschenrechts- und Umweltsituation weltweit effektiv verbessern und gleichzeitig Unternehmen in der Bewältigung ihrer Aufgaben entlasten.”
Die Position des EU-Parlaments
Nach den Vorstellungen des EU-Parlaments würde das Gesetz für alle Branchen gelten. “Mit den neuen Vorschriften würden Unternehmen gesetzlich verpflichtet, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Menschenrechte und die Umwelt, wie Kinderarbeit, Sklaverei, Umweltverschmutzung oder Verlust der biologischen Vielfalt zu ermitteln und erforderlichenfalls zu verhindern, zu beenden oder abzumildern. Außerdem müssen sie die Auswirkungen ihrer Partner in der Wertschöpfungskette auf die Menschenrechte und die Umwelt bewerten, und zwar nicht nur bei den Zulieferern, sondern auch im Zusammenhang mit dem Verkauf, dem Vertrieb, dem Transport, der Lagerung und der Abfallbewirtschaftung und anderen Bereichen.”

Verpflichtung: Mit betroffenen Personen und Aktivisten auseinandersetzen
Und weiter: “Die Unternehmen müssen einen Übergangsplan zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5° C umsetzen. Im Falle großer Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten wird sich die Erfüllung der Ziele des Plans auf die variable Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung (z.B. Boni) auswirken. Die neuen Vorschriften verpflichten die Unternehmen außerdem, sich mit den von ihren Handlungen Betroffenen, einschließlich Menschenrechts- und Umweltaktivisten, auseinanderzusetzen, einen Beschwerdemechanismus einzuführen und die Wirksamkeit ihrer Sorgfaltspflicht regelmäßig zu überprüfen. Um den Anlegern den Zugang zu erleichtern, sollten Informationen über die Sorgfaltspflicht eines Unternehmens auch über das zentrale europäische Zugangsportal (European Single Access Point, ESAP) verfügbar sein.
Öffentliches Anprangern als Bestrafung
Nach Vorstellung des EU-Parlaments sollen Unternehmen, die diese Vorschriften nicht einhalten, schadenersatzpflichtig sein und können von den nationalen Aufsichtsbehörden mit Sanktionen belegt werden. Zu den Sanktionen gehören Maßnahmen wie die namentliche Anprangerung („Naming and Shaming“), die Rücknahme der Waren eines Unternehmens vom Markt oder Geldstrafen von mindestens fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes.

Die neuen Verpflichtungen sollen je nach Größe des Unternehmens nach drei oder vier Jahren gelten. Kleinere Unternehmen können die Anwendung der neuen Vorschriften um ein weiteres Jahr verschieben, wie es heißt. Vorerst jedenfalls geht es in die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedsländern.