Stichwort Wissen Netzentgelte

VN-Leser Peter Hrouda hat auf seiner Stromrechnung beim Posten Netzverlustentgelt eine Steigerung des Netzverlustendgelt von 0,352 ct/KWH im Dezember auf ein Netzverlustendgelt 2,08 ct/KWH festgestellt – eine Steigerung von 590 Prozent. Netzentgelte und Netzverlustentgelt werden nicht vom Stromerzeuger, sondern von der E-Control festgelegt.
Netzentgelte
Wer Netzbetreiber ist, hängt ausschließlich von der Wohnadresse ab, man kann den Netzbetreiber also nicht nach Belieben auswählen. Da der Netzbetreiber diese Monopolstellung hat, werden die Systemnutzungsentgelte, die er erbringt, behördlich von der E-Control festgelegt und jährlich am 1. Jänner angepasst. Die Netzbetreiber müssen diese Netznutzungsentgelte einhalten und können keine individuellen Vereinbarungen mit Kundinnen und Kunden treffen. Um die Höhe der Netzentgelte feststellen zu können, melden die Netzbetreiber alle ihre Aufwände für die Strom- und Gasnetze. Das beinhaltet auch Neuerschließungen, Wartungen und Instandsetzungen, aber auch das Ablesen der Zähler, die Verwaltung und vor allem den Betrieb. Diese Entgelte sind für Strom in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung festgelegt. E-Control: „Sie können sich darauf verlassen, dass Sie die wichtige Netzdienstleistung von Ihrem Netzbetreiber zu einem fairen Preis erhalten.“
Netzverlustentgelt
Durch das Netzverlustentgelt werden dem Netzbetreiber jene Kosten abgegolten, die dem Netzbetreiber für die Beschaffung der für den Ausgleich von Netzverlusten erforderlichen Energiemengen entstehen. Für die Bemessung des Netzverlustentgeltes ist ein arbeitsbezogener Netzverlustpreis tarifmäßig zu bestimmen.