Wie man auch 2023 zu günstigerem E-Fahrzeug kommt

Privatpersonen sowie Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine können ab sofort Anträge einreichen.
Wien Das heimische Verkehrssystem nimmt weiter Kurs auf Dekarbonisierung. Im Rahmen der Förderaktion für Privatpersonen sowie Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine stellt der Klima- und Energiefonds 95 Millionen Euro, dotiert aus den Mitteln des Klimaschutzministeriums (BMK), zur Verfügung. Die Aktion, die im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive zur Förderung der Elektromobilität mit erneuerbarer Energie des BMK in Zusammenarbeit mit den Automobil- und Zweiradimporteuren weiter fortgesetzt wird, gilt als wichtiger Beitrag der österreichischen Bundesregierung für klimaschonende und umweltfreundliche Mobilität in Österreich.
Der Klima- und Energiefonds gewährt ab sofort einen E-Mobilitätsbonus für den Ankauf von klimafreundlichen E-Pkws, E-Nutzfahrzeugen, E-Zweirädern sowie Ladeinfrastruktureinrichtungen. Das Förderprogramm unterstützt zudem die Zielerreichung im Rahmen der Klima- und Energievorgaben der Europäischen Union.
Was wird gefördert?
Für den Umstieg auf Elektromobilität werden Privatpersonen auch heuer mit bis zu 5000 Euro unterstützt. Private Ladeinfrastruktur wird mit 600 Euro für Wallboxen und mit 1800 Euro für Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern gefördert.
Neben E-Fahrzeugen aller Art (z.B. E-Motorräder bis zu 1900 Euro) wird bei Betrieben, Gebietskörperschaften und Vereinen auch die betriebliche Ladeinfrastruktur mit bis zu 30.000 Euro gefördert. Darüber hinaus können E-Sonderfahrzeuge, E-Busse, (schwere) E-Nutzfahrzeuge, E-Zweiräder und Ladeinfrastruktur gefördert werden. Detaillierte Übersichten über alle Förderangebote finden sich in den beiden Förderleitfäden “E-Mobilität für Privatpersonen” https://tinyurl.com/ypb52fed und “E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine” tinyurl.com/yx6t5ky3. Voraussetzung für den Erhalt der Förderungen ist der Einsatz von 100 Prozent Strom beziehungsweise Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern.
Änderungen und Neuheiten
Eine Änderung betrifft etwa die Förderung für Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV): Pkws dieser Type müssen eine vollelektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometer aufweisen, um eine Förderung von insgesamt 2500 Euro zu erhalten. Bis dato reichten 50 Kilometer aus.
Neuheiten für Betriebe und Vereine ergeben sich im Rahmen der Flottenumstellungsprogramme. Das Förderprogramm “ENIN” soll zukünftig Unternehmen gezielt hinsichtlich Flottenumstellung auf emissionsfreie Nutzfahrzeuge sowie bei der Errichtung der dafür erforderlichen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur unterstützen. Um das Laden von E-Autos in unterversorgten Gebieten zu erleichtern, wird es außerdem ab Mitte 2023 die neue Infrastrukturförderung “LADIN” geben. Dafür sind ab Mitte 2023 weitere 10 Millionen Euro vorgesehen.
Einreichungen sind ab sofort bis längstens 31. März 2024 (vorbehaltlich verfügbares Budget) möglich unter emob.klimafonds.gv.at bzw. emob-betriebe.klimafonds.gv.at.
Weitere Informationen
Aktuelle Budgetverfügbarkeit Private umweltfoerderung.at/hoevb
Aktuelle Budgetverfügbarkeit Betriebe umweltfoerderung.at/hoevb