Verträge gekündigt: Dornbirner Energieanbieter in zweiter Instanz verurteilt

Kündigung von Verträgen rechtswidrig: Maxenergy sieht sich im Recht, geht in nächste Instanz.
Feldkirch, Dornbirn, Wien Im Winter 2020/2021 waren viele österreichische Konsumentinnen und Konsumenten im Zuge der Aktion Energiekostenstop des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) zum in Dornbirn ansässigen Energieversorger Maxenergy, einer 100 Prozent-Tochter der Erdgas Schwaben GmbH mit Sitz in Augsburg, gewechselt. Mit dem Wechsel war ein Vertrag mit einer zwölfmonatigen Mindestvertragslaufzeit und einer 18-monatigen Preisgarantie mit Maxenergy abgeschlossen worden. So weit so gut: Doch als Kunden der Maxenergy Austria Handels GmbH zum Ablauf der zwölfmonatigen Mindestvertragslaufzeit Kündigungsschreiben erhielten, obwohl ihnen bei Vertragsschluss eine 18-monatige Preisgarantie versprochen wurde, haben die Konsumentenschützer gehandelt.
Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums Klage vor dem BG Haag eingebracht und im Oktober 2022 Recht bekommen. In einem weiteren Verfahren, bei dem der VKI auf Seiten 25 klagender Konsumenten beigetreten war, ist nunmehr die erste rechtskräftige Entscheidung des Landesgerichts Feldkirch als Berufungsgericht ergangen. Die Kündigungen waren demnach unzulässig und Maxenergy haftet den Betroffenen gegenüber für den eingetretenen Schaden.

Das Landesgericht folgte dabei der Ansicht des VKI, dass die zugesagte Preisgarantie von 18 Monaten jede Bedeutung verlieren würde, wenn dem Unternehmer eine Kündigung nach zwölf Monaten möglich wäre. Für das LG Feldkirch steht fest, dass ein redlicher Erklärungsempfänger die Energiepreisgarantie nur so verstehen konnte, dass Maxenergy für 18 Monate einen fixen Arbeits- und Grundpreis zusagt.
Verschiedene Urteile
Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI, erneuert deshalb nun die Forderung, die Betroffenen zu entschädigen. „Die Weigerung von Maxenergy, Schadenersatz an die Betroffenen zu zahlen, ist mit dem aktuellen Urteil unhaltbar.“
Das sieht Maxenergy naturgemäß anders. Die Niederlage in zweiter Instanz sei noch nicht das Ende im Rechtsstreit. So sei das Bezirksgericht Perg in dieser Causa bereits im September 2022 zu einer Entscheidung gelangt, die den Standpunkt von des Unternehmens: Die Kündigung der Verträge seitens Maxenergy erfolgte laut richterlichem Entscheid des Bezirksgerichts Perg nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit trotz Preisgarantie rechtskonform. Eine finale Entscheidung werde noch Zeit beanspruchen. Der Standpunkt sei klar: „Die Vertragskündigung nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit trotz Preisgarantie war rechtskonform. Denn mit Ausspruch einer Preisgarantie von beispielsweise 18 Monaten wird im Vertrag festgehalten, dass für die Dauer der Preisgarantie keine Preiserhöhungen durchgeführt werden, sofern ein aufrechtes Vertragsverhältnis besteht.” Maxenergy habe betroffene Kunden rechtzeitig unter Einhaltung aller gesetzlichen Fristen und vertraglichen Rahmenbedingungen acht Wochen im Voraus über das Vertragsende informiert.