Wucher will länger fliegen dürfen

Das Unternehmen argumentiert mit Sicherheitsgründen, Anrainer fürchten einen “Türöffner”.
Ludesch, Thüringen Bislang durften die Wucher-Helikopter in Ludesch nur bei Tageslicht starten. Dies könnte sich künftig ändern, beantragt das Unternehmen doch die Erlaubnis für Nachtsichtflüge.
Argumentiert wird mit den Bedürfnissen des Wintertourismus. Um die Einsatzfähigkeit der Rettungshubschrauber untertags sichern zu können, müsse am Wartungsstützpunkt Ludesch ein Flugbetrieb bis maximal 22 Uhr möglich sein. Und in den Wintermonaten müsse man auch früher starten können.
Sprengungen und Werkstattflüge
“Uns fehlt am Morgen nur eine halbe Stunde”, versichert Wucher-Geschäftsführer Gerhard Huber. Während früher über den Tag verteilt Lawinensprengungen stattfanden, verlangen die Skigebiete diese nun konzentriert am Morgen, bevor die Lifte den Betrieb starten. Um dies gewährleisten zu können, müsste man jedoch bereits um 06.45 Uhr starten dürfen, noch vor Sonnenaufgang. “Dies wäre nur zwei Mal in der Saison der Fall”, beruhigt Huber.

Vergangenes Jahr startete Wucher die Erweiterung des Standortes bei Ludesch. Nun will man auch die notwendigen Lichtanlagen installieren, um Nachtsichtflüge zu ermöglichen, und sucht um die entsprechenden Genehmigungen an. wucher
Auch die Flugerlaubnis bis in die Nacht hinein brauche es nur “fallweise”, erklärt Huber. Die Stützpunkte in Zürs und St. Anton haben bereits eine Nachtflugerlaubnis, aber keine Wartungsmöglichkeit. Künftig könnten die Hubschrauber Gallus 1 und Gallus 3 daher nach einem späten Einsatz für notwendige Wartungsarbeiten in Ludesch einen Reparaturstopp einlegen, bevor sie zum Arlberg zurückkehren.

Denn zwischen neun und 17 Uhr müsse die Einsatzbereitschaft inzwischen durchgehend gewährleistet sein. Dies würde faktisch sogar weniger statt mehr Flüge bedeuten, erläutert Huber. Schließlich muss der Rettungshelikopter nun zuerst zum Übernachten nach Zürs zurück und am frühen Morgen für die Wartung nach Ludesch und retour fliegen, statt beim Rückweg einen Zwischenhalt einzulegen.
Erleichterung versus Erweiterung
Naturschutzanwältin Katharina Lins sieht das Ansuchen eher kritisch. “Grad die Dämmerungszeit wäre wichtig für die Tierwelt”, betont sie. Es sei auch wenig überraschend, dass man mit den Sicherheitsinteressen argumentiert. Lins wäre nicht überrascht, wenn Wucher in einem weiteren Schritt aus wirtschaftlichen Überlegungen um eine allgemeine Ausdehnung der Betriebszeiten ansuchen würde. Das Problem wurzelt jedoch grundsätzlich tiefer. “Der Standort im Auwald ist an sich schon problematisch”, bestätigt Lins.

Ähnlich sieht es Walter Pfister, der in der Nähe des Hubschrauberstützpunktes wohnt. Der 68-Jährige vermutet in dem Ansuchen einen “Türöffner”: “Der Antrag hat aus meiner Sicht Unschärfen”, erklärt der Anrainer. Die Formulierung könnte auch so interpretiert werden, dass ganz allgemein eine Ausdehnung der Betriebszeiten möglich ist und nicht nur für den Winter und die erwähnten Rettungs- und Sicherungsflüge.

Huber hält dem entgegen, dass man hier dezitiert nicht für touristische oder andere kommerzielle Flüge ansuche und sich die Summe der Flugbewegungen nicht ändern werde. “Es wäre eine reine Erleichterung im Tagesablauf”, erklärt er. Bei der mündlichen Verhandlung am Mittwoch will sich Pfister ein möglichst genaues Bild machen und hofft, dass Fakten zur bisherigen Entwicklung der Flugbewegungen von und nach Ludesch auf den Tisch kommen.