Unkalkulierbarkeit: i+R verhängt Verkaufsstopp

Lauteracher Bauunternehmern zieht vorerst Reißleine.
Lauterach Die massiven Preissteigerungen sowie die steigende Unsicherheit hinsichtlich der Verfügbarkeit diverser Materialien und des Fertigstellungszeitpunkts erschweren Vorarlbergs Wohnbauträgern immer mehr die Kalkulation ihrer Wohnbauprojekte. Die Wohnbau-Sparte der Baufirmengruppe i+R hat aufgrund dieser Unsicherheiten jetzt vorerst die Reißleine gezogen. So wurde ein Verkaufsstopp für eine ganze Reihe von Wohnungen in diversen geplanten oder schon in Bau befindlichen Wohnanlagen in Vorarlberg erlassen.
Reinold Meusburger, Geschäftsführer der i+R Wohnbau GmbH, bestätigt, dass der „Reserviert“-Status bei verschiedenen im Internet vorgestellten i+R-Wohnbauprojekten auf diesen Verkaufsstopp zurückzuführen sei. „Die Preissituation auf der Kostenseite war schon in den vergangenen zwei Jahren sehr angespannt. Durch den Krieg in der Ukraine hat das alles noch einmal einen massiven Schub bekommen.“ Es gebe je nach Fortschritt des Wohnbauprojekts mitunter keine Planbarkeit mehr hinsichtlich des Fertigstellungszeitpunkts, der Verfügbarkeit der Materialien oder der Kosten für die Kalkulation. „Teilweise werden nur noch Tagespreise für bestimmte Materialien genannt. Fixe Zusagen zum Lieferzeitpunkt der Baumaterialien gibt es zumeist gar nicht mehr.“ Bei i+R Wohnbau gehe man davon aus, dass sich diese volatile Situation in den kommenden Monaten nicht beruhigen werde.
Verkaufsstopp bis Sommer
Der nunmehrige Verkaufsstopp bis zum Sommer 2022 soll dazu dienen, sich jedes Wohnbauprojekt intern im Detail anzusehen. Dadurch soll geklärt werden, inwieweit und ab welchem Zeitpunkt man interessierten Käufern den Fixpreis sowie einen Fertigstellungszeitraum zusagen könne.
Da Neubauwohnungen zumeist an Privatpersonen verkauft werden, stelle das strenge Konsumentenschutzgesetz die Bauträger vor eine besondere Herausforderung. „Man kann hier nicht einfach den Fertigstellungszeitpunkt nach hinten verschieben oder den Preis erhöhen, auch wenn man es noch so gut begründen könnte. Hier würden wir im Wohnbau-Bereich sehr oft schadenersatzpflichtig werden“, verdeutlicht Meusburger.
Anders sei die Situation im Industrie- und Gewerbebau, wo es solche rechtlichen Beschränkungen in dem Ausmaß nicht gebe beziehungsweise wo man sich mit dem Auftraggeber über Preiserhöhungen oder Verschiebungen verständigen könne.
