Härtere Strafe bei Verstoß gegen Coronamaßnahmen

Betriebe können für eine Woche geschlossen werden.
Wien Der Nationalrat hat am Donnerstagabend nicht nur die Impfpflicht abgesegnet. Geändert wurde auch das Covid-Maßnahmengesetz. So können Bezirksverwaltungsbehörden mit der Novelle mit Bescheid Betriebe für maximal eine Woche schließen, wenn man drei Mal wegen der gleichen Nichteinhaltung der Maßnahmen (z.B. Überschreitung einer Personenbeschränkung oder fehlende Kontrolle von Nachweisen) bestraft wurde.
Uneinsichtigkeit wird bestraft
Bei Uneinsichtigkeit kann der Betrieb sogar sofort für sieben Tage geschlossen werden. Neu ist neben einer Anhebung der Höchststrafen, dass sowohl Arbeitsinspektorate als auch Gewerbebehörden sowie Aufsichtsorgane nach Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, im Rahmen ihrer Tätigkeiten, zur Überprüfung von aktuellen Covid-Maßnahmen ermächtigt sind.
Ja zu Verschärfungen
Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) betonte dazu, sich für Verschärfungen in diesem Bereich eingesetzt zu haben: „Jeder einzelne Betrieb, der gegen die Corona-Maßnahmen verstößt, muss bestraft werden.“ Mit den härteren Strafen werde der Kontrolldruck erhöht.