Steuerliche Erleichterung für Ein-Personen-Unternehmen

Markt / 19.12.2021 • 18:39 Uhr

Feldkirch Über eine steuerliche Erleichterung für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Kleinunternehmen freut sich die EPU-Sprecherin der Wirtschaftskammer, Susanne Rauch-Zehetner. Der Nationalrat hat eine Arbeitsplatzpauschale beschlossen, mit der die Kosten für das Büro zu Hause künftig mit 1200 Euro jährlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können.

Rund 57 Prozent aller Unternehmen in Vorarlberg sind EPU. Diese arbeiten oft von Zuhause aus. Bisher durften die Kosten für Arbeitszimmer und Einrichtung (anteilige Miete, Strom, Heizung etc.) nur dann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit bildet und der Raum ausschließlich beruflich genutzt wird. Mit der einfachen Arbeitsplatzpauschale sei es jetzt unbürokratisch möglich, die Kosten in Abzug zu bringen. „Ein wesentlicher Beitrag zu einem modernen und flexiblen Unternehmertum“, sagt Rauch-Zehetner.

Miete oder Strom

Die Pauschale berücksichtigt betrieblich bedingte wohnraumbezogene Aufwendungen, wie Miete oder Strom. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar, wie Schreibtisch oder Beleuchtung bleiben zusätzlich abzugsfähig. Unternehmen können die Neuregelung erstmalig bei der Veranlagung 2022 anwenden.