Ex-Bankenvorstand muss vor Gericht

Vorwurf der Untreue mit einem Schaden von 2,9 Millionen Euro.
Feldkirch Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat nach dem Abschluss ihrer Ermittlungen Anklage gegen einen ehemaligen Vorstand einer Vorarlberger Bank erhoben. Diesbezügliche Informationen bestätigt Norbert Stütler, Pressesprecher am Landesgericht Feldkirch. Da der Angeklagte auch in Vorarlberg den Wohnsitz hat, wird das Verfahren hier abgewickelt. Die Ermittlungen ins Rollen gebracht hat eine Sachverhaltsdarstellung der Finanzmarktaufsicht FMA, bei der zuvor eine Anzeige eingelangt ist.
2,9 Millionen Euro
Dem ehemaligen Vorstand wird Untreue (§ 153 StGB: vorsätzlicher Missbrauch eines zur Verwaltung übertragenen Vermögens) mit einem angeblich verursachten Schaden von rund 2,9 Millionen Euro vorgeworfen. In der Anklageschrift wird er verdächtigt, angeblich über Jahre hinweg über seine Kompetenzen hinaus in mehreren Fällen zu hohe Kredite ohne entsprechende Sicherheiten vergeben zu haben. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Ex-Bankmanager bis zu zehn Jahre Haft. Er selbst bestätigt auf Anfrage die Anklage durch die WKStA und das kommende Verfahren am Landesgericht Feldkirch.
Viele offene Fragen
Das Verfahren könnte unterdessen auch die Klärung einer Reihe weiterer Fragen mit sich bringen. Beispielsweise wieso die kritisierten Kreditvergaben des Vorstandes über viele Jahre hinweg in der Bank niemandem aufgefallen sein sollen, sofern sie denn tatsächlich rechtswidrig waren. Bankenmanager aller Sektoren klagen bekanntlich seit Jahren über die steigende Zahl an Kontrollen und Überprüfungen sowie Dokumentationspflichten im Tagesgeschäft. Der Ablauf von Kreditvergaben ist in der Regel genau festgelegt.
Wusste man in der Bank also über die Vorgehensweise des Vorstandes Bescheid und war damit einverstanden, weil man darin selbst keine Rechtswidrigkeit sah oder weil es rechtlich doch in Ordnung war? Oder war die Vergabe der Kredite tatsächlich rechtlich nicht zulässig, aber es fiel niemandem auf? Das wird vor Gericht zu klären sein.
Zwölf Jahre im Vorstand
Der ehemalige Vorstand hatte die Funktion über mehr als zwölf Jahre inne. In dieser Zeit hatte er immer den gleichen Vorstandskollegen an seiner Seite. Wie in jeder Bank gibt es einen Kreditausschuss. Dort werden in der Regel alle Kredite ab einem bestimmten Volumen besprochen. Dazu kommen der Aufsichtsrat und je nach Sektor vor allem die interne und externe Bankprüfung, die sich auch die Kreditvergaben ansieht.