Die Gasheizung wird zum Auslaufmodell

Markt / 15.12.2021 • 07:00 Uhr
Die Gasheizung wird zum Auslaufmodell
Eine Gasheizung im Neubau ist nur mehr unter verschärften Bedingungen möglich. VN

Wohnbauförderung und Bautechnikverordnung werden 2022 adaptiert.

Bregenz Steigende Baupreise führten dazu, dass zuletzt immer weniger Vorarlberger auf die Wohnbauförderung zurückgreifen konnten. Denn diese ist mit einer Baukostenobergrenze gedeckelt.

Die gute Nachricht: Diese Deckelung wird ab dem kommenden Jahr um rund 15 Prozent angehoben, wie Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Marco Tittler erklären. Somit fallen ab 2022 mehr Wohnungen in die Wohnbauförderung. So beispielsweise auch solche mit einem Quadratmeterverkaufspreis von 6000 bis 7000 Euro.

151 Millionen Euro

Im Rahmen der Wohnbauförderung stehen im kommenden Jahr knapp 151 Millionen Euro zur Verfügung. 101 Millionen für den Neubau, 19 Millionen für Sanierungen, 30 Millionen für die Wohnbeihilfe. Ziel seien rund 1000 neue Wohneinheiten, davon 450 Gemeinnützige. Heuer waren es mit Stand 3. Dezember 927 Wohnungen, die gefördert wurden.

Ausnahmsweise wurde die Wohnbauförderung nur für ein Jahr beschlossen. Denn die Richtlinie soll im ersten Halbjahr 2022 grundlegend überarbeitet und vereinfacht werden.

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Landeshauptmann Markus Wallner (re.) und Landesrat Marco Tittler. vlk

Novelliert wurde auch die Bautechnikverordnung. Diese regelt das gesetzliche Mindestmaß der baulichen Ausführung. Ab 2022 steht verstärkt die Energieeffizienz im Fokus. So kommt es nun mehr auf Gebäudehülle, Primärenergiebedarf und CO2-Emission an. Wie Landesrat Tittler betont, sei man aber mit Ausnahme von Ölheizungen technologieoffen. Theoretisch wäre im Neubau auch der Einbau einer Gasheizung möglich. Allerdings muss diese künftig aufgrund ihres höheren CO2-Abdrucks mittels Solar- oder Photovoltaikanlage oder besserer Gebäudehülle kompensiert werden. „Es ist also grundsätzlich möglich, wird aber ambitionierter und teurer“, betont Tittler. Zudem wird für neue Gebäude eine Leitungsinfrastruktur für Fahrradabstellflächen verpflichtend.

Kein Kostenschub

Alles in allem sei es ein gangbarer Weg. Einen Teuerungsschub erwartet sich der Landesrat nicht. Vieles davon werde bereits heute freiwillig umgesetzt.

Beispiele gemäß Wohnbauförderungsrichtlinien 2022

Förderbeispiel 1 Junges Paar mit Haushaltseinkommen von 3130 Euro, Wohnungsgröße 54,72 m2, Kaufpreis 330.500 Euro

Basisförderung pro m2: 700 Euro

Zuschläge pro m2:

Energetische Boni (250 Euro)

Einkommensbonus (150 Euro)

Barrierefrei mit Lift (80 Euro)

Hausstandsgründung (100 Euro)

Holzfenster (70 Euro)

kompakte leistbare Wohnung (75 Euro)

Summe Förderungen 78.000 Euro

Förderbeispiel 2 Junge Familie (Eltern, zwei Kinder) mit Haushaltseinkommen von 3501 Euro, Wohnungsgröße 98,47 m2, Kaufpreis 507.400 Euro

Basisförderung pro m2: 700 Euro

Zuschläge pro m2:

Energetische Boni (310 Euro)

Einkommensbonus (150 Euro)

Kinderboni (100 Euro)

Barrierefrei ohne Lift (30 Euro)

Fenster PVC-frei (50 Euro)

Summe Förderungen 131.000 Euro