Fristen für Fixkostenzuschuss und Verlustersatz verlängert

Markt / 26.11.2021 • 18:37 Uhr

WIEN Die Antragsfristen für den „Fixkostenzuschuss 800.000“ und den „Verlustersatz I“ werden von Jahresende 2021 um ein Quartal auf Ende März 2022 verlängert. Diese beiden staatlichen Hilfsinstrumente wurden installiert, um Fixkosten beziehungsweise coronabegingte Verluste abzudecken und sind für den Zeitraum 16. September 2020 bis 30. Juni 2021 beantragbar.

WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf betont: „Diese Fristverlängerung ist gerade jetzt in einer weiteren Akutphase der Krise richtig und wichtig für unsere Unternehmen. Gerade wenn Lockdown und eine angespannte pandemische Lage für Unsicherheit sorgen, verschafft die Verlängerung bis zum Ende des ersten Quartals 2022 den Betrieben mehr Spielraum.“

Bisher wurden laut Finanzministerium für den „Fixkostenzuschuss 800.000“ knapp 75.000 Anträge gestellt und über 870 Millionen Euro ausbezahlt. Für den „Verlust­ersatz I“ seien knapp 3000 Anträge gestellt und über 560 Millionen Euro ausbezahlt worden.