“Ich rate dazu, das Gespräch mit dem Unternehmen zu suchen”

Markt / 12.11.2021 • 18:24 Uhr
Konsumentenschützerin Karin Hinteregger hofft, dass es bald eine Rechtsprechung gibt.

Konsumentenschützerin Karin Hinteregger hofft, dass es bald eine Rechtsprechung gibt.

Schwarzach Die 2G-Regel hat Auswirkungen auf die Freizeitgestaltung der Menschen. Was also tun, wenn man nicht geimpft oder genesen ist, aber ein Fitnessstudio-Abo hat? “Normalerweise sind wir es gewohnt, dass wir dem Unternehmen einen Fehler vorwerfen können”, sagt Karin Hinteregger vom AK-Konsumentenschutz bei “Vorarlberg live”. Nun aber treffe niemanden eine Schuld. 

“Es ist völliges Neuland und aktuell können wir diese Frage nicht hundertprozentig beantworten, weil die Rechtsprechung dazu fehlt. Das wird nun Sache der Gerichte sein”, erklärt Hinteregger und rät bis dahin dazu, das Gespräch mit dem Unternehmen zu suchen. “Im Fitnessstudio könnte man den Vertrag aussetzen und das würde ich auch schriftlich festhalten. Ansonsten würde ich vorsichtshalber die Beiträge vorerst unter Vorbehalt weiterzahlen. Wenn es dann ein Urteil gibt, habe ich die Möglichkeit, das zurückzufordern. Das ist das, was man im Moment tun kann.”

Bei Hotelbuchungen wiederum sei die Frage, ob eine 2G-Regelung zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar war.