Restrukturierungsverfahren

Markt / 07.11.2021 • 18:39 Uhr
Restrukturierungsverfahren

Rankweil Gemäß EU-Restrukturierungsrichtlinie war eine gesetzliche Regelung zu schaffen, um bereits vor Eintritt einer Insolvenz ein Verfahren zur Restrukturierung von Unternehmen vorzusehen und so deren Fortbestand zu sichern. Seit 17.7.2021 gilt in Österreich das Restrukturierungverfahren durch das Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz.

Dieses Verfahren bietet im Vergleich zu den bestehenden Verfahren zwei wesentliche Unterschiede. Es ist nicht zwingend öffentliche (im Gegensatz zum Sanierungsverfahren) und bietet aber trotzdem ein Instrument zur Entschuldung, auch gegen den Willen einzelner Gläubigen. Dieses Verfahren steht nur Unternehmern offen und ist schon bei einer wahrscheinlichen Insolvenz möglich. Im insolvenzrechtlichen Sinn darf zwar bereits eine Überschuldung aber noch keine Zahlungsunfähigkeit vorliegen.

Die Einleitung ist nur auf Antrag des Schuldners möglich. Kernstück des neuen Gesetzes ist ein Klassenübergreifender Cram-down. Die Gläubiger werden in Klassen eingeteilt. In weiterer Folge kommt es zur klassenweisen Abstimmung über den Restrukturierungsplan. Falls die Zustimmung nicht in allen Klassen erreicht wird, kann das Gericht dennoch den Plan bestätigen und so auch nicht zustimmende Klassen dazu zwingen. Nicht einmal eine Mindestquote ist vorgesehen. Auch besicherte Forderungen können einer Kürzung unterliegen. Derzeit sind die Gewinne daraus im Gegensatz zu Sanierungsgewinnen ertragssteuerlich nicht begünstigt.

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