Zuverdienst erst nach gewisser Zeit verbieten

Markt / 30.08.2021 • 20:31 Uhr

Für Gerald Loacker (Neos) eine Maßnahme im Kampf gegen Sozialbetrug.

Wien Sollen arbeitslose Menschen Geld dazuverdienen dürfen oder soll die Zuverdienstmöglichkeit abgeschafft werden? AMS-Chef Johannes Kopf hatte sich unlängst dafür ausgesprochen und sorgte damit für Diskussionsstoff.

1200 netto

Nationalratsabgeordneter Gerald Loacker (Neos) hält den Vorschlag zur Abschaffung vor allem bei längerem Bezug für relevant. „Im Schnitt beträgt die Notstandshilfe 750 Euro im Monat. Wenn da jemand noch 450 Euro geringfügig dazuverdient, ist er auf 1200 Euro netto. Das muss man in einer echten Beschäftigung erst einmal verdienen.“

Wenn jemand einmal geringfügig angemeldet ist, sei die Schwarzarbeit darüber hinaus viel schwerer nachzuweisen, als wenn er gar nicht angemeldet seit. „Darum ist das natürlich und zu Recht ein Dorn im Auge des Johannes Kopf“, so Loacker. Das könne der Wirtschaftsbund natürlich nicht zugeben, denn es brauche ja immer zwei, also auch eine Firma, die solche Leute zumindest teilweise schwarz zahlt.

„Im Kampf gegen den Sozialbetrug wäre es daher zweckmäßig, ab einer gewissen Zeit von Arbeitslosengeldbezug, z.B. nach sechs Monaten, einen geringfügigen Zuverdienst zu verbieten. Dann sieht man leichter, wer neben der Notstandshilfe schwarz arbeitet.“