Mehr Übernahme-Prüfungen

Erste Bilanz nach einem Jahr Investitionskontrollgesetz.
Wien Nachdem 2020 auf Unionsebene die FDI-Screening-Verordnung sowie auf nationaler Ebene das Investitionskontrollgesetz vollständig in Kraft getreten sind, zieht Bundesministerin Margarete Schramböck eine erste Bilanz. Bereits die ersten neun Monate EU-Kooperationsmechanismus sowie das erste Jahr seit Inkrafttreten des Investitionskontrollgesetzes zeigen deutlich, dass Österreich zu den attraktivsten europäischen Ländern für ausländische Investoren zähle. Allerdings könnten auch geschwächte österreichische Unternehmen in für die öffentliche Sicherheit und Ordnung relevanten Bereichen ein Ziel für ausländische Investoren werden. „Die Entwicklungen zeigen, dass die Investitionskontrolle ein geeignetes Instrument ist, um solchen Gefahren eines Ausverkaufs von Unternehmen in kritischen Bereichen entgegenzuwirken“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.
Am 25. Juli 2020 ist in Österreich das Investitionskontrollgesetz (InvKG) in Kraft getreten, welches eine neue Ära der Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen einleitete. Im ersten Jahr seit Inkrafttreten des InvKG wurden rund 70 nationale Prüfverfahren durchgeführt. Im Vergleich zur vorherigen Rechtslage ist die Zahl der Verfahren enorm gestiegen: Waren es nach dem alten Prüfmechanismus in Summe 25 Verfahren in acht Jahren, sind es bereits seit Inkrafttreten des Investitionskontrollgesetzes beinahe dreimal so viele.