Kurzarbeit: Ab Juli gibt es zwei Modelle

Markt / 07.06.2021 • 22:18 Uhr
Bundesregierung und Sozialpartner haben sich gestern geeinigt. apa
Bundesregierung und Sozialpartner haben sich gestern geeinigt. apa

Verlängerung für betroffene Branchen und Übergangsmodell.

Wien Die Bundesregierung hat sich mit den Sozialpartnern nun darauf verständigt, wie es mit der Corona-Kurzarbeit weitergeht. Ab Juli wird es zwei verschiedene Modelle mit verschiedenen Zugangsvoraussetzungen geben.

So bleibt die Corona-Kurzarbeit für besonders betroffene Bereiche wie Nachtgastronomie, Stadthotellerie oder Luftfahrt. Voraussetzung ist ein Umsatzausfall von mindestens 50 Prozent. „Manche Betriebe brauchen noch weiter Unterstützung, weil die Buchungslage noch weit vom Normalzustand entfernt ist“, sagt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Damit werde auch die potenzielle Abwanderung von Mitarbeitern in andere Berufe eingedämmt.

Für alle anderen Branchen wird die bisherige Regelung adaptiert. Bis Mitte 2022 wird es ein Übergangsmodell mit reduzierter Förderhöhe geben. Notwendig wird eine Mindestarbeitszeit von 50 Prozent sowie ein Urlaubsabbau. Die Nettoersatzraten für die Arbeitnehmer bleiben gleich. Während die Sozialpartner dementsprechend zufrieden sind, kommt Kritik von FPÖ und Neos. Auch die Agenda Austria hätte sich mehr Anreize zur Verringerung von Kurzarbeit gewünscht.

Halbierung erwartet

Derzeit sind rund 330.000 Personen zur Kurzarbeit angemeldet. Arbeitsminister Martin Kocher rechnet damit, dass die Zahl bis Ende Sommer auf 100.000 bis 120.000 fallen wird. Einen Anstieg bei den Arbeitslosen wegen der geringeren Kurzarbeitshilfe erwarte er hingegen nicht. Bisher wurden schon rund 11 Mrd. Euro an Corona-Kurzarbeitshilfen zugesagt und davon über 7,9 Mrd. Euro ausbezahlt.

Kurzarbeitsmodelle

Modell 1

Verlängerung Corona-Kurzarbeit für betroffene Branchen

Voraussetzung Umsatzausfall von mindestens 50 Prozent im dritten Quartal 2020 im Vergleich zum dritten Quartal 2019

Arbeitszeit kann bis auf null sinken

Nettoersatzrate für Arbeitnehmer 80 bis 90 Prozent

Zeitraum Bis Ende 2021

Modell 2

Übergangsmodell mit
reduzierter Förderhöhe

Arbeitszeit mindestens 50 Prozent (mit Ausnahmen im Einzelfall)

Nettoersatzrate für Arbeitnehmer 80 bis 90 Prozent

Zeitraum bis Mitte 2022

Beihilfenhöhe Abschlag von 15% von bisheriger Höhe

Verpflichtender Urlaubsverbrauch von einer Woche je (angefangenen) zwei Monaten Kurzarbeit

Personalabbau zwischen den Phasen der Kurzarbeit wird erleichtert

Dreiwöchige Beratungsphase durch AMS und Sozialpartner für neu eintretende Betriebe